Neue Regeln bei der Wohnungssuche 05
23

Neue Regeln bei der Wohnungssuche

Trends & Tipps vom Wohnungmarkt

Mit Juli dieses Jahres brechen für Wohnungssuchende neue Zeiten an. Sie brauchen ab dann dem Makler, über den eine Wohnung angeboten wird, keine Provision mehr bezahlen, wenn der Vermieter der Erstauftraggeber ist.

Nur für den Fall, dass der Mietinteressent, den Makler mit der Suche beauftragt, also der Erstauftraggeber ist, wird der Makler auch an den Mieter Provision verrechnen - jedoch nur für Wohnungen, die der Makler nicht schon im Auftrag hatte.

Was so positiv aussieht, hat aber auch seine Tücken. Aus Deutschland, wo man das sogenannte Bestellerprinzip schon vor acht Jahren eingeführt hat, kennt man bereits einige negative Auswirkungen.

Dort ersparen sich die Mieter zwar die Provision, finden aber schwerer Wohnungen. Denn mit der Einführung des Bestellerprinzips sind dort über Nacht 40 Prozent des Wohnungsangebotes von den Internetportalen verschwunden.

In Deutschland werden auch immer öfter an sich unzulässige Ablösen, die an die Vormieter zu bezahlen sind, verlangt.

Bisher hat der Makler in Österreich sowohl Wohnungssuchende als auch Vermieter vertreten. Wegen des Bestellerprinzips vertritt der Makler nur mehr einseitig den Vermieter. Der Mieter wird in Zukunft nicht mehr vom Makler vertreten und auch nicht beraten. Der künftige Mieter muss also die Beratung - etwa zu Mietvertrag, Hausordnung oder Kautionen - nun extern, zum Beispiel von einem Rechtsanwalt, gesondert einholen.