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Schenkung einer Immobilie und Verkauf eines Mietrechts

Schenkung einer Immobilie und Umsatzsteuer

Die Optionsmöglichkeit zur Steuerpflicht gibt es auch bei Schenkung einer Immobilie. Anders als beim Verkauf sind nur jene Teile der Liegenschaft Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, für die ein Vorsteuerabzug (seit 1972) geltend gemacht wurde. Laut den Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR) des BMF sind sowohl (Teile der) Herstellungskosten als auch Großreparaturen betroffen. Der Wert von Grund und Boden ist jedenfalls nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn beim Ankauf keine Umsatzsteuer verrechnet wurde. Der Empfänger des Grundstückes hat wiederum bei Vorliegen einer vom Geschenkgeber ausgestellten Rechnung über die Umsatzsteuer (§ 12 Abs 15 UStG 1994) die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges, sofern er mit dem Grundstück steuerpflichtige Umsätze ausführt.

Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit

Wird die Vermietungstätigkeit beendet, führt das zur Berichtigung für Vorsteuern aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und auch aus Großreparaturen der letzten 10 / 20 Jahre.

Verkauf eines Mietrechtes

Der Verkauf eines Mietrechtes vom Vormieter an den Nachmieter unterliegt bei Objekten, die Wohnzwecken dienen, dem ermäßigten Steuersatz von 10 %, bei Nicht-Wohnobjekten dem Steuersatz von 0 % bzw. 20 % bzw. 13 % bei Beherbergung (bis 1.11.2018 danach wieder 10%).

Steuertipps by tpa.