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Umsatzsteuer bei Übergang von Todes wegen

Umsatzsteuer bei Übergang von Todes wegen

Beim Übergang einer Liegenschaft von Todes wegen ist keine Vorsteuerberichtigung erforderlich, der Erbe setzt grundsätzlich alle Rechte und Pflichten des Erblassers unverändert fort, nach Ansicht des BMF soll aber das sog. Errichterprivileg verloren gehen. Ebenfalls liegen nach Ansicht der Finanzverwaltung neue Mietverhältnisse vor.

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