Wer kann gem. BTVG Treuhänder sein und welche Aufgaben hat dieser?

Mag. Dr. Alexandra Eberhardt, Rechtsanwältin, Eberhardt Rechtsanwälte

Nur Rechtsanwälte und Notare sind gesetzlich befugt als Treuhänder eines BTVG-Projektes zu fungieren. Der Treuhänder hat hier insbesondere die Aufgabe, dem Erwerber den Vertrag näher zu bringen, insbesondere die gewählten Sicherungsmodelle. Er hat zu prüfen, wann einzelne Zahlungen je Ratenplan fällig werden und er hat dafür zu sorgen, dass diese Zahlungen rein und ausschließlich auf gesicherte Treuhandkonten zu erfolgen haben. Nicht zuletzt hat er auch für die Sicherstellung bzw. die Lastenfreistellung des Grundstückes zu Gunsten des Erwerbers zu sorgen.