Wer sind bei Umbau der Wohnung oder des Einfamilienhauses die handelnden Personen?

Bmst. Ing. Renate Scheidenberger, BAUKULTUR Management am Bau

Wer sind bei Umbau der Wohnung oder des Einfamilienhauses die handelnden Personen?

Auf den Umbau oder auf die Sanierung gesehen wäre zu empfehlen, zu Beginn ein technischer Sachverständiger, der die Substanz der Wohnung oder des Hauses erkundet. In weiterer Folge ein Architekt, der die Planung, Ausschreibung und die Vergabe übernehmen kann. Je nach Umfang der Sanierung sollte eine örtliche Bauaufsicht einbezogen werden.

Die örtliche Bauaufsicht kümmert sich um drei Hauptkomponenten, dass ist die Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle der ausführenden Firmen und sorgt auch für die mängelfreie Übergabe und für die Schlussabrechnung.

Der Gesetzgeber hat dem Bauherrn auch das Arbeitsinspektorat mehr oder weniger übertragen. Das ist die Baustellenkoordination, das heißt, sobald sie zwei verschiedene Firmen auf der Baustelle haben, müssen sie einen Baustellenkoordinator beschäftigen, der sich um die Arbeitnehmerschutzbedingungen der ausführenden Firma kümmert.