In der Finanzwelt stellt Nachhaltigkeit inzwischen mehr als nur ein reines Schlagwort dar. Neben der erhöhten Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten am Markt steigt der Druck auf die Finanzbranche, auch durch die Europäische Union, die im Rahmen des European Green Deal mit Hilfe von diversen Regulatorien die Weichen für Sustainable Finance stellt. Inzwischen steht jedenfalls fest, dass verantwortungsvolles Handeln im Bereich ESG – Environmental, Social and Governance – zu einem fixen Bestandteil der Finanzwelt geworden ist und somit künftig auch einen zwingenden Bestandteil bei Projektfinanzierungen darstellen wird.
Insbesondere die EU-Taxonomie-Verordnung, durch die Banken erstmals über ein EU-weit einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten verfügen, sorgte für eine Veränderung bei der Informationsabfrage vor der Kreditvergabe. So wird inzwischen beim Kreditvergabeprozess neben Bonität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheiten auch nach ESG-Kriterien gefragt. Speziell wird im Kreditvergabeprozess in verschiedenen Ausprägungen eine Einschätzung des eigenen Nachhaltigkeitsverhaltens verlangt. Die Bandbreite reicht dabei noch von allgemeinen und branchenspezifischen Checklisten bis hin zu komplexen Datensätzen, die für die Vergabe von nachhaltigen Krediten zu erbringen sind. Im Fall von höheren Investitionsvolumen kann auch ein ESG-Rating einer Agentur eine Bedingung für die Kreditvergabe darstellen. Bei den Anforderungen ist dabei jeweils zu unterscheiden, ob ESG auf dem Level eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder aber auf Ebene der einzelnen Projektentwicklung betrachtet wird.
Von der Option zur Pflicht
Während nachhaltige Projekte derzeit noch teilweise zu Vorteilen wie etwa besseren Konditionen bei der Finanzierung verhelfen können, wird zukünftig damit zu rechnen sein, dass Projektfinanzierungen nur noch zu erlangen sind, wenn ESG-Kriterien eingehalten werden können. Für Projektentwickler bedeutet dies, dass die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der Projektplanung von einer Option zur Pflicht wird.
Ein Grund für diese Entwicklung stellt auch die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) dar, die Finanzdienstleister zur Offenlegung verpflichtet, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Durch mehr Transparenz im Zusammenhang mit ESG soll durch die Verordnung eine bessere Vergleichbarkeit von Finanzprodukten ermöglicht werden, weshalb sie zur Vereinfachung in drei Kategorien mit unterschiedlichen Offenlegungskriterien unterteilt, werden: erstens Finanzprodukte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen, zweitens nachhaltige Finanzprodukte mit einer angestrebten Nachhaltigkeitswirkung und drittens sonstige Finanzprodukte.
Fazit
Nachdem Banken auch ihr Green Asset Ratio berichten müssen, welche Auskunft über den Anteil an Finanzleistungen für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten gibt, ist eine ESG-Konformität künftiger Projektentwicklungen sicherlich das Gebot der Stunde. Die Erweiterung des schon bestehenden Kriterienkatalogs bei Kreditvergaben zur Projektfinanzierung ist jedenfalls zu erwarten.