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Ablöse

Ablöse ist eine Einmalzahlung beim Abschluss eines Mietvertrages.

Abschläge

Abschläge zum Richtwert gibt es z.B. bei fehlendem Lift, überdurchschnittlicher Lärm- oder Geruchsbelästigung, Befristung etc.

Befristung

Befristung bei Wohnungen mindestens 3 Jahre, keine Höchstbefristung; bei allen anderen Objekten: Beliebige Befristungen.

Befristungsabschlag

Befristungsabschlag ab 1.7. 2000: Generell 25% vom Richtwert und vom angemessenen Mietzins.

Betriebskosten

Betriebskosten umfassen Kanal, Wasser, Müllabfuhr, Hausversicherung, Beleuchtung von Stiegenhaus, Hof und anderen gemeinschaftlichen Teilen des Hauses, Gebäudeversicherung (Wasser, Haftpflicht, Feuer), Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Hausbesorgerkosten, Verwaltungshonorar und die Grundsteuer. Ausgenommen sind aber Erhaltungsarbeiten.

Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung muss jährlich bis 30. Juni erfolgen und erfolgt prozentuell nach der Nutzfläche der einzelnen Wohnungen, uneinbringliche Betriebskosten dürfen nicht auf die anderen MieterInnen aufgeteilt werden.

Betriebskostenprüfung

Betriebskostenprüfung durch Einsicht in die Belege kann jeder Mieter/jede Mieterin vornehmen.

Einwendungen

Einwendungen gegen eine gerichtliche Kündigung müssen innerhalb von 4 Wochen erfolgen.

Eintrittsrecht in den Mietvertrag

Eintrittsrecht in den Mietvertrag bei Tod eines Mieters/einer Mieterin haben EhegattInnen, LebensgefährtInnen, Kinder, Enkel und Geschwister, wenn sie ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.

Erhaltungspflicht

Erhaltungspflicht bedeutet Übergabe der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im selben Zustand wie sie angemietet wurde, Beschädigungen sind seitens des Mieters/der Mieterin zu ersetzen, gewöhnliche Abnützung muss der Vermieter/die Vermieterin jedoch hinnehmen.