Die Mietervertreter und Konsumentenschützer wurden über nahezu
15 Jahre nicht müde, eine Änderung der seit Jahrzehnten bestehenden
Regelung eine Doppelvertretung von Mieter und Vermieter durch
Immobilienmakler und einer Provision von beiden Seiten im Rahmen
der Höchstprovisionsregelung laut Immobilienmaklerverordnung zu
fordern. Die Mieter sollen von der Provision entlastet werden, nicht der
Vermieter den Makler aussuchen, dem dann auch der Mieter eine Provision zu bezahlen hat.
Immer wieder wurde betont, dass der Makler doch
ohnehin nur für den Vermieter arbeitet. Nun dazu müsste man sich nur
kurz mit der Tätigkeit des Maklers auseinandersetzen, was die Politik
nicht getan hat – das war bei der Pressekonferenz, auf der die Neuerung
angekündigt wurde, klar festzustellen.
Der Makler bemüht sich um den Vermittlungsauftrag (Akquisition),
erhält diesen auch, wenn seine Dienstleistung attraktiv ist, bereitet die
Vermarktung auf, sammelt alle Unterlagen und Dokumente und trägt
sämtliche Vermarktungskosten. Wenn er dem ersten Mietinteressenten
das Angebot sendet, hat er 50 Prozent seiner Arbeit hinter sich, wenn
er die Tür bei der Besichtigung aufsperrt, zumindest 65 Prozent. Hier
entsteht der Eindruck bei Mietinteressenten oder bei denen, die diese
vermeintlich vertreten, dass der Aufwand für diesen zukünftigen Mieter,
also Telefonate, Angebot, Besichtigung, Verhandlung mit dem Vermieter, Erklärung des Mietvertrags und Begleitung bis zur Übergabe, doch
nicht so groß ist. Für den Vermieter wurde viel mehr geleistet.
Nun im konkreten Fall sind viele der Leistungen des Maklers für beide
Seiten, dennoch wird wohl im Einzelfall der Aufwand des Maklers zugunsten des Vermieters ausfallen. Was aber vergessen wird ist die Leistung, die der konkrete Mietinteressent nicht nur bei der Anmietung der
konkreten Wohnung, sondern bei seiner bisherigen Suche konsumiert
hat. Suche in Immobilienportalen, wo vielleicht hunderte Wohnungen
angesehen wurden, Anforderung von zig Angeboten, Kommunikation
per Telefon oder E-Mail mit Maklern, einige Besichtigungen, um eben
dann die eine Wohnung zu mieten. Der Vermieter bezahlt für den Aufwand, im Erfolgsfalle (!), für diese eine seiner Wohnungen. Der Mieter
bezahlt für den Aufwand der bisherigen Suche, im Erfolgsfalle(!), für die
dann gemietete Wohnung.
Mit dem Bestellerprinzip sind die Makler im Auftrag des Vermieters tätig und vertreten diesen, aus mit der Doppelvertretung. Der Mieter hat
keinen Vertrag mehr mit dem Makler und wird damit nicht mehr von
diesem vertreten. Da der Makler keine Provision vom Mietinteressenten
erhalten kann, wird er auch keinen Maklervertrag mit ihm abschließen.
War das wirklich so gewollt von den Konsumentenschützern?