„Damit die Situation nicht kippt“

Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder schlägt zum Schutz und zur Stabilisierung des österreichischen Immobilienmarktes sowie zu Absicherung der Betriebe vier Sofortmaßnahmen vor.
„Damit die Situation nicht kippt“
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Am 19. November 2024 lud der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder einmal mehr zu einer Pressekonferenz. Der Zeitpunkt traf sich gut, denn am Vortag hatten die ÖVP, die SPÖ und die Neos verkündet, Regierungsverhandlungen zu starten. Durchaus in Richtung der Politik appellierte Fachverbandsobmann Gerald Gollenz: „Die gewerbliche Immobilienwirtschaft in Österreich tätigt bundesweit zwei Drittel des Neubaus, Bestandsanierungen inklusive, und bewirtschaftet den gesamten gewerblichen und privaten Wohnungsmarkt. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf am Markt. Aber es wird immer schwieriger, diese Leistungen zu erbringen, die Krise verschärft sich täglich. Daher brauchen wir Absicherungsmaßnahmen, die den Markt, die Marktteilnehmer und unsere Mitglieder schützen.” Weiters betonte der Fachverbandsobmann, dass es sich bei den Mitgliedsbetrieben zu fast hundert Prozent um kleinste Unternehmen handle; regionale Familienbetriebe, die in ländlichen Regionen sichere, familienfreundliche Arbeitsplätze schaffen. Der prognostizierte Einbruch des Neubaus in den kommenden Jahren habe massive Auswirkungen auf alle Bereiche. „Das trifft in unserem Verband alle Berufsgruppen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, so Gollenz.

Johannes Wild, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Niederösterreich und stellvertretender Fachverbandsobmann, führte aus: “In Niederösterreich werden 2025 erstmals weniger neue Wohneinheiten auf den Markt kommen, als Haushalte gegründet werden. Wir brauchen Absicherungsmaßnahmen, damit die Situation nicht kippt.“

Wild: „Es gibt Wege aus der Krise – ohne Steuergeld“

„Ob KIM-Verordnung, Rechtsunsicherheit durch Verbandsklagen, viel zu hohe Baukosten durch unnötige Normen und Auflagen oder der Wegfall der Maklerprovision bei der Vermietung von Wohnimmobilien – die Zahl der Markthemmnisse ist groß“, erklärte Michael Pisecky, seines Zeichens Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien und stellvertretender Fachverbandsobmann. Dabei könnten Absicherungsmaßnahmen relativ rasch umgesetzt werden, um das Schlimmste noch abzuwenden.

„Im Fachverband haben wir gemeinsam Absicherungsmaßnahmen für den gewerblichen Immobiliensektor erarbeitet, die eine rasche Wende für den Immobilienmarkt und damit auch für die im Immobiliensektor beschäftigten Menschen herbeiführen können“, so Wild. „Steuergeld wie im gemeinnützigen Sektor braucht es dafür allerdings nicht.“

Gleichstellung von gewerblichem, gemeinnützigem und regionalem Wohnbau

Grundlage für alle Absicherungsmaßnahmen sei laut Gollenz ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von gewerblichem, gemeinnützigem und regionalem Wohnbau in ihrem klar voneinander zu trennenden, weil unterschiedlichen Beitrag zu einem stabilen und menschenwürdigen österreichischen Wohnungsmarkt. „Nur gemeinsam schaffen wir das Beste für die Wohnungsversorgung. Die Arbeitsbereiche sowie die staatlichen Unterstützungen müssen jedoch streng voneinander abgegrenzt werden“, forderte der Fachverbandsobmann.

Wenn nicht rasch die notwendigen und richtigen Maßnahmen gesetzt werden, stehen viele Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Aus. Ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt in Österreich in den kommenden Jahren, zeigte sich der Vorstand des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder bei der Pressekonferenz einig.

Die vier Sofortmaßnahmen im Überblick
  1. Schutz durch leistbaren Wohnbau durch dieBeschleunigung von Baugenehmigungsverfahren, die Nachverdichtung im Bestand vor Neubau, die Reduktion von Baukosten durch Entbürokratisierung und Deregulierung sowie eine flächendeckende übergeordnete Raumordnung.
  2. Schutz durch einen echten Sanierungsturbo:Beseitigung von Sanierungshemmnissen im Bestand wie Duldungspflichten, Begünstigungen von Ausbauten etwa im Mietrecht, um Sanierungen zu erweitern sowie steuerliche Anreize für Sanierungen und Nachverdichtung.
  3. Schutz durch Rechtssicherheit und fairen Interessenausgleich: Dazu gehören dassofortige Ende der KIM-Verordnung (zumindest für Erstkäufer zur Eigennutzung), die Schaffung von Rechtssicherheit durch langfristige Planbarkeit von Förderungen, durch die sofortige Schließung der Rechtsunsicherheit zur Wertsicherungsklausel sowie durch mehr Stabilität im Mietrechtsgesetz (MRG).
  4. Schutz durch Entgeltfairness für Immobilienmakler durch dassofortige Ende des Bestellerprinzips