Die steigenden Energiepreise führen zu Teuerungen in vielen Bereichen: Wohnen, Lebensmittel, Produkte des täglichen Bedarfs und Energie. Das ist in den Brieftaschen der Österreicher spürbar. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Abfederung der Auswirkungen der Teuerungen in Höhe von 150 Euro zu gewähren – mit dem sogenannten Energiekostenausgleich.
Ab Ende April verschickt
Dieser Energiekostenausgleich wird über eine Gutschrift abgewickelt. Diese wird jedem Haushalt mit Hauptwohnsitz in Österreich per Post vom Bundesrechenzentrum zugesendet. Wer sich bereits gefragt hat, wo der Gutschein bleibt, für den haben wir eine gute Nachricht: Auf Nachfrage bekam der KURIER die Auskunft, dass die ersten Gutscheine Ende April verschickt werden.
Die Gutschrift kann online auf einer zentralen Webseite oder per Brief eingelöst werden. Die Website und die Postanschrift werden auf dem Gutschein ersichtlich sein. Die Gutschrift wird automatisch bei der nächsten Jahresabrechnung durch den Stromlieferanten zum Abzug gebracht.
Nur für die Stromrechnung
Wichtig: Dieser Gutschein gilt nur für die Stromrechnung und kann nicht für Gas- oder Fernwärme-Kosten herangezogen werden. Und er gilt nicht für Nebenwohnsitze.
Voraussetzung für den Energiekostenausgleich ist, dass die Einkünfte der haushaltszugehörigen Personen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. Für einen Einpersonenhaushalt liegt diese Grenze bei 55.000 Euro und für einen Mehrpersonenhaushalt bei 110.000 Euro im Kalenderjahr.
Hotline wird eingerichtet
Da sich viele Fragen aufwerfen, wird es eine Anlaufstelle geben, an die sich Konsumenten wenden können. So kann geklärt werden, wer anspruchsberechtigt ist und warum trotz Anspruchsberechtigung noch kein Gutschein angekommen ist. Für all diese Fragen rund um die Gutschrift wird daher auch eine Servicehotline eingerichtet.