Wien (OTS) - Zu den Auswirkungen der KIM-Verordnung
(Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) gibt es
jetzt vom Immobilienmarkt Vergleichszahlen zum Vorjahr. Demnach sind
die Transaktionen von Wohnraum im Zeitraum August bis Oktober von
21.000 im Jahr 2021 auf nur mehr 9.000 im Vergleichszeitraum heuer
gesunken. Das berichtet KommR Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe
Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien.
Die KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist heuer im
August in Kraft getreten. Sie wirkt sich äußerst nachteilig für jene
aus, die Wohnungseigentum für den Eigenbedarf erwerben wollen, denn
die Verordnung erschwert immens die Vergabe von Bankkrediten.
Schuldendienstquote anheben, ersten Eigentumserwerb erleichtern
Demnächst entscheiden das Finanzministerium und die FMA, wie es
mit den Regelungen beim Erwerb von Wohnen im Eigentum weiter geht.
Die Vorgaben des FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) wurden
besonders restriktiv umgesetzt. "Daher", so Pisecky, "drängt die
Immobilien-Wirtschaft auf folgende Änderungen, um es wieder verstärkt
möglich zu machen, Wohnungskredite zu erhalten."
* Die Schuldendienstquote anheben von 40 Prozent auf 60 Prozent. So
ist das zum Beispiel in Deutschland die Regel.
* Zwischenfinanzierungen nicht in das Ausnahmekontingent zählen und
nur mit dem Zinsendienst in die Schuldendienstquote. Die
Kapitaltilgung erfolgt durch den Verkauf der derzeitig bewohnten
Immobilie.
* Um den Erwerb von Eigentum für Ersterwerber, speziell
Jungfamilien, zu erleichtern, sind die Grunderwerbssteuer und die
Grundbucheintragungsgebühr zu erlassen.
* Die Eintragungsgebühr von Hypothekardarlehen ins Grundbuch soll
ebenfalls beim Ersterwerb von Wohnungseigentum gestrichen werden.
Zwischenfinanzierungen bestehender Immobilien aus dem
Ausnahmekontingent nehmen
„Die zu geringe Schuldendienstquote und die schwer möglichen
Zwischenfinanzierungen der derzeit bewohnten Immobilien, erschweren
den Zugang zu Krediten. Dass ist durch die gestiegenen Zinsen ohnehin
schon schwer genug geworden“, betont Pisecky. Bei den
Zwischenfinanzierungen geht es darum, dass z.B. eine Familie eine
Wohnung oder ein Haus bewohnt und dieses erst nach dem Umzug in die
neue Wohnung verkaufen wird. Die dabei notwendige
Zwischenfinanzierung bis zur Zeit dieses Verkaufs, wird derzeit voll
in die Beleihungsquote und in die Schuldendienstquote angerechnet,
obwohl nur für einige Monate wirksam. Im Ausnahmekontingent, das den
Banken aus der KIM-Verordnung zur Verfügung steht, ist in der Praxis
dafür kein Platz. "Daher", so fordert Pisecky, "gehören diese
Zwischenfinanzierungen aus dem Kontingent herausgenommen. Denn eine
neue Immobilie erst dann zu kaufen, wenn das Geld aus diesem Verkauf
auf dem Konto gelandet ist, geht völlig an der Realität vorbei.
Deshalb scheitern zurzeit viele Finanzierungen."
KIM-Verordnung treibt Bankkunden ins Ausland und erschwert
Altersvorsorge
„Als eine Auswirkung der KIM-Verordnung sehen wir, dass immer mehr
Österreicher ihren Wohnraum mit Bankkrediten aus dem Ausland, z.B.
Deutschland, finanzieren. Auch ist die Schaffung von Wohnen im
Eigentum während des Berufslebens die beste Altersvorsoge – was aber
mit der KIM-Verordnung immens erschwert worden ist. Aus all diesen
Gründen appellieren wir an das Finanzministerium und die FMA um
baldige – praxisgerechte - Adaptionen dieser Vorgaben“, fasst Michael
Pisecky abschließend die Wünsche der Immobilienwirtschaft bei der
Vergabe von Krediten zur Schaffung von Wohnraum zusammen.