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Miete für die Einrichtung – ist das eigentlich erlaubt?

Miete für die Einrichtung – ist das eigentlich erlaubt? Wenn du eine Wohnung mietest, die bereits möbliert ist, darf der Vermieter dafür eine zusätzliche „Möbelmiete“ verlangen. Karl Wiesflecker erklärt im Video, dass dies ein gesonderter Betrag zum normalen Mietzins für die Wohnung ist. Wichtig zu wissen: Diese Pauschale sollte fair sein und den Wert der Abnutzung widerspiegeln. Hast du schon mal für eine möblierte Wohnung extra gezahlt? Schreib’s uns in die Kommentare! Mehr hilfreiche Tipps zum Mietrecht findest du auf unserer Website.
Miete für die Einrichtung – ist das eigentlich erlaubt?
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https://youtube.com/shorts/6bskrEpymF4