Wien (OTS) - Der Forderung der Wiener Arbeiterkammer und Mietervereinigung nach einer Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Inflationsanpassung bei Richtwertmieten erteilt heute KommRat Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer, eine Absage. Wenn, dann soll es für die wirklich hart Betroffenen der Corona-Pandemie eine Sonderlösung geben, doch keine Begünstigung für alle Mieter, wie es heute die Wiener Arbeiterkammer und die Mietervereinigung fordern.
Die Forderung nach einer Aussetzung der Inflationsanpassung ist auch, so stellt der Immobilienexperte klar, aus folgenden Punkten schwer nachvollziehbar und daher abzulehnen:
Laut AK bedeute die Inflationsanpassung am Wiener Markt bei einer 80m²-Wohnung im Jahr 185 Euro Mehrkosten, also etwa 15,5 Euro im Monat. Statt daher mit der generellen Aussetzung der Inflationsanpassung alle Mieter quasi nach dem Gießkannenprinzip besser zu stellen und alle Vermieter zu belasten, ist soziale Treffsicherheit gefragt! Richtig wäre, so Pisecky, den Einzelnen, die besonders betroffen sind, zu helfen. Das wäre dann verantwortungsvolle Wohnpolitik, die nicht ungezielt auf Kosten der Vermieter oder Steuerzahler geht.
Pisecky weist auch darauf hin, dass einer der größten Vermieter in Österreich, der viele Wohnungen nach dem Richtwert vermietet, die Gemeinde Wien ist. „Es kann doch nicht sein, dass die Stadt Wien bei allen Wohnungen durch die ausgesetzte Inflationsanpassung weniger an Miete einnimmt und dieser Mietausfall dann auch in diesem Bereich durch Steuergeld kompensiert werden muss. Hier muss es für die wirklich Bedürftigen in Folge der Corona-Pandemie Sonderlösungen geben, aber keine Begünstigung für alle Mieter!“, fordert Pisecky.
Wir stehen auch für Regelungen zur Verfügung, die Befristungen reduzieren, und erhoffen uns von einer Reform des Mietrechts gerade hier Lösungen für Vermieter und Mieter. Die zugenommenen Befristungen bei den Mieten sind aber eine Folge der ständigen Rechtsunsicherheit. Es wird laufend in bestehende Verträge eingegriffen. Das beweisen auch laufende Verfahren zur Veränderung vereinbarter Lagezuschläge, oder eben wie gerade jetzt, dass eine Wertanpassung, die gesetzlich vorgesehen ist, nicht vollzogen werden soll. All diese rechtlichen Unsicherheiten zwingen die Vermieter geradezu zu diesen Befristungen“, zeigt Pisecky die Ursachen für Befristungen auf.
Abschließend hält Pisecky fest, dass seine Branche immer gesagt hat, dass ein ausreichendes Angebot an Wohnungen vorhanden sein muss, und Angebot und Nachfrage in ein ausgeglichenes Verhältnis kommen müssen, damit der Markt wirkt und die frei vereinbarten Mieten im Rahmen bleiben. „Wir haben dies am Wiener Markt aufgrund einer enormen Bauleistung, vor allem der gewerblichen Bauträger, 2020 erreicht. Das wirkt sich bereits preisdämpfend aus. Wichtig dafür ist immer, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, damit sich Angebot und Nachfrage die Waage halten – dann sind es gute Zeiten für Mieter und Vermieter“, fasst der Obmann der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer abschließend zusammen.
Fachgruppe Wien der Immobilien- und VermögenstreuhänderMag. Rudolf North MBA
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