Wie sieht eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung aus?

Also wenn wir sozusagen vom Gesetz ausgehen, dann sieht das Gesetz an und für sich als Zeitraum immer das Kalenderjahr vor und gibt dem Vermieter oder eben der ihn vertretenden Hausverwaltung die Gelegenheit bis zum 30.06. des Folgejahres die Betriebskostenabrechnung zu legen.
Wie sieht eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung aus?
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Mag. Udo Weinberger, MSc, Geschäftsführer, Weinberger Biletti Immobilien GmbH

Wie sieht eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung aus?

Also wenn wir sozusagen vom Gesetz ausgehen, dann sieht das Gesetz an und für sich als Zeitraum immer das Kalenderjahr vor und gibt dem Vermieter oder eben der ihn vertretenden Hausverwaltung die Gelegenheit bis zum 30.06. des Folgejahres die Betriebskostenabrechnung zu legen.

Denkbar wäre, denken wir jetzt an die Fälle wo die Betriebskostenabrechnung die gesetzliche Regelung noch nicht gilt, dass es auch davon abweichende Vereinbarungen eben in den Einzelverträgen mit den Mietern geregelt werden. Das ist wohl denkbar. In der Regel macht man hier das Kalenderjahr. Wenn wir von der ordnungsgemäßen Abrechnung ausgehen, dann sieht die an und für sich für den gesetzlich geregelten Bereich eine sehr dünne, wenn ich das sagen darf, Rechnungslegungsverpflichtung vor. Nämlich aktuelles Recht bedeutet, dass eine Abrechnung im Stiegenhaus aufzulegen ist. Also denken wir an einen Aushang der Abrechnung am schwarzen Brett und mit dem Hinweis, wo man in die Belege Einsicht nehmen kann.

Die Einsichtmöglichkeit in die Belege ist ein ganz wesentliches Element, damit der Mieter auch die Möglichkeit hat die einzelnen Positionen zu überprüfen und zu kontrollieren und ob das auch korrekterweise weiterverrechnet wird.