WK Wien Pisecky: Wertsicherung der Richtwertmieten ist eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit

Erhöhte Energie-, Bau- und Personalkosten machen sonst Sanierungen und Dekarbonisierung unmöglich
Wooden Blocks one of them held by a human finger preventing another ones from falling. Concept of Risk Management, Reliability, Protection and Business Stability.
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© IMMY

Wien (OTS) - „Die für die Sanierung und in weiterer Folge für die Dekarbonisierung im Immobilienbereich notwendigen Finanzmittel müssen auch durch die Mieteinnahmen gedeckt sein. Die Immobilienbranche muss daher die Preissteigerungen, die durch die Inflation im Bereich Energie, Baumaterialien und Personal entstanden sind, durch ebenfalls angepasste Mieteinnahmen abdecken können. Dazu ist die im kommenden Frühjahr anstehende Wertsicherung der Richtwertmieten ein wichtiger Beitrag. Ohne diese Inflationsanpassung bei den Mieten sind diese Investitionen überhaupt nicht finanzierbar. Daher sollten die Regierung und der Nationalrat keinesfalls an dieser Wertsicherungsklausel bei Mietverträgen rütteln.“

Das betont heute der Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien, Michael Pisecky. Zuletzt wurde ein Aussetzen der im heurigen Frühjahr zu erfolgenden Wertsicherung gefordert, sowie künftig eine Beschränkung der Valorisierung auf zwei Prozent – unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Inflation. Dem gegenüber bekräftigt der Fachgruppenobmann einmal mehr, dass es im heurigen Frühjahr nicht um eine Mieterhöhung geht, sondern um eine, sogar gesetzlich vorgesehene, Wertsicherung.

Die ohnehin gesetzlich niedrig gehaltenen Richtwertmieten müssen um die Inflation erhöht werden

Bei den ohnehin niedrigen Richtwertmieten geht es darum, so erläutert Pisecky, darauf zu achten, dass genug Geld für Sanierungen und für eine Umrüstung hin zu „raus aus fossil“ übrigbleibt. Daher muss das Geld wertgesichert im Wohnungsmarkt bleiben. „Wertgesicherte Richtwertmieten tragen wesentlich dazu bei, sind ein klares Plus für die Umwelt, aber auch für den Erhalt von Gründerzeitjuwelen und dem beliebten Wiener Stadtbild. Diese baulichen Maßnahmen müssen aber auch wirtschaftlich möglich sein. Doch das ist bei Richtwertmieten nur der Fall, wenn sie wertgesichert sind“, führt Pisecky aus.

Einzelnen Mietern individuell helfen, aber „nein“ zur Verbilligung der Mieten mit der Gießkanne

Pisecky: „Einzelnen Mietern, die Unterstützung brauchen, muss individuell geholfen werden. Aber das Wohnen darf nicht für alle Mieterinnen und Mieter mit der Gießkanne billiger gemacht werden, sonst ist die Substanz der Immobilien bald nicht mehr erhaltbar bzw. werden Investitionen in die Sanierung und Dekarbonisierung überhaupt nicht finanzierbar sein.“

Wertsicherung bei Mieten ermöglicht Investitionen in Sanierungen und Dekarbonisierung

Vielmehr, so Pisecky, müssen wir darüber nachdenken, wie wir in Zukunft die enormen Investitionen in thermische Sanierung und Umrüstung der Heizsysteme bewältigen: „Da ist zumindest die Wertsicherung der Mieteinnahmen die Untergrenze. Angesichts der bevorstehenden Investitionen in Milliardenhöhe zur Dekarbonisierung kann der Staat nicht andauernd in die Mietverträge eingreifen – wie jetzt eben womöglich durch das Aussetzen einer Inflationsanpassung.“

„Wenn wir unsere Immobilien klimaschonend und klimafit machen wollen, müssen wir auch entsprechend investieren können. Das wird aber nicht möglich sein oder den Förderbedarf in unfinanzierbare Höhen treiben, wenn wir, wie von manchen gefordert, sogar auf Wertsicherung bei Kategorie- und Richtwertmieten verzichten sollen“, warnt Pisecky.

Beides - gesetzlich geregelte Höhe der Miete und Beschränkungen bei der Valorisierung - geht sich wirtschaftlich nicht aus

In Österreich sind über 80 Prozent aller Mietwohnungen gesetzlich preisgeregelt. Die bevorstehende Wertsicherung betrifft einen wesentlichen Teil dieser gesetzlich preisgeregelten Richtwertmieten. Hingegen gibt es die geforderte Beschränkung bei der Valorisierung der Mieten speziell in jenen Ländern Europas, in denen die Höhe der Mieten frei vereinbart werden kann. Wegen dieser frei vereinbarten Miete gibt es dort dann eben zumindest eine Deckelung bei der Valorisierung. In Österreich soll es nach Meinung von Mieterorganisationen künftig beides geben – die Höhe der Mieten wird gesetzlich geregelt und die Höhe der Wertsicherung. „Die Frage, die sich so aber stellt, ist, wer dann noch bereit sein wird, zu vermieten bzw. wie sich dann noch Investitionen in die Dekarbonisierung ausgehen sollen?“, warnt der Obmann der Immobilientreuhänder vor den Folgen eines Aussetzens oder Begrenzens der Wertsicherung bei Richtwertmieten.

Rückfragen & Kontakt:

Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder

in der Wirtschaftskammer Wien

Mag. Rudolf North MBA

Tel: 01/514 50 – 3762

Mail: rudolf.north@wkw.at