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Kaution

Sicherstellung (z.B. durch einen Barbetrag oder ein Sparbuch) eines Vertragsteiles für den Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den anderen Vertragsteil (z.B. bei Mietverträgen Stellung einer Kaution durch den Mieter zur Deckung allfälliger Mietzinsrückstände oder Beschädigungen des Mietgegensandes bzw. Inventars).

Kündigung

Kündigung eines Mietverhältnisses erfolgt bei unbefristeten Mietverhältnissen durch den Mieter/die Mieterin unter Einhaltung der Kündigungsfrist, durch den Vermieter/die Vermieterin nur über Gericht wenn Kündigungsgründe vorliegen.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist wird entweder vereinbart oder bei unbefristeten Verträgen bei Wohnungen mit monatlicher Mietzahlung ein Monat zum Monatsletzten, sonst entsprechend der Form der Mietzahlung, bei Geschäfts- und Bürolokalen drei Monate jeweils per Quartalsende.

Kündigungsgründe des Vermieters/der Vermieterin

Kündigungsgründe auf Vermieterseite sind zB. qualifizierter Mietzinsrückstand, grob nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes, unleidliches Verhalten des Mieters/der Mieterin oder nachgewiesener Eigenbedarf des Vermieters/der Vermieterin.

LebensgefährtInnen

LebensgefährtInnen werden häufig als MitbewohnerInnen gewertet, zur Vorsorge ist eine Aufnahme in den Mietvertrag empfehlenswert, sie können in den Hauptmietvertrag ohne Mieterhöhung eintreten, wenn sie mit dem/der bisherigen Mieter/in bis zu dessen/deren Tod mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt in der Wohnung gelebt oder diese seinerzeit gemeinsam bezogen haben.

Mahnung

Mahnung nach § 1118 ABGB kann der Vermieter/die Vermieterin über Gericht begehren wenn ein qualifizierter Mietzinsrückstand vorliegt, meist wird jedoch der raschere Weg der Mietzins- und Räumungsklage gewählt.

MaklerInnen

MaklerInnen vermieten und verkaufen Immobilien im Auftrag des Eigentümers/der Eigentümerin und erhalten hierfür ein gesetzlich geregeltes Honorar.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer beträgt für Wohnungsmieten und Betriebskosten 10 Prozent, für Büro- und Geschäftsmieten sowie Heizkosten 20 Prozent.

Meldepflicht

Meldepflicht gilt für Aufenthalt ab drei Tagen, ist auch ohne Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin möglich.

Mietanbote

Mietanbote gelten mit der Annahme als Mietvertrag, daher vor Unterfertigung mit Ihrem Immobilientreuhänder alle Details und Konsequenzen erörtern.