Intelligente Beschattung senkt Energieverbrauch signifikant
Auch Verglasungen mit ausgezeichneten U-Werten können ihre Stärken nur in Kombination mit einem modernen Sonnenschutzsystem ausspielen.
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Alle anzeigenMietrechtsgesetz (MRG) regelt alle Mietverhältnisse über Wohnungen und Geschäftsräume, die ab 1. Jänner 1982 abgeschlossen wurden, nicht aber jene über Dienstwohnungen, Zweit- oder Ferialwohnungen (Ausnahme im Absatz 2 MRG).
MitbewohnerInnen sind Kinder, LebensgefährtInnen, Sorgepflichtige.
NachmieterInnen, die vom Mieter/von der Mieterin gebracht werden, können nur im Einvernehmen mit dem Vermieter/der Vermieterin eine Wohnung übernehmen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes liegt vor, wenn dessen Zustand erheblich geschädigt wird oder eine wiederholte und länger andauernde vertragswidrige Benützung vorliegt.
Nutzfläche ist die Fläche aller Räume des Mietobjekts, also auch Bad und WC, Erker und Loggien, Terrassen und Balkone gehören nicht dazu.
Option des Mieters/der Mieterin auf Verlängerung des Mietvertrages kann vereinbart werden, kann aber auch je nach Formulierung gelegentlich auch als nicht verbindliche Zusage gelten.
Pauschalmietzins umfasst neben dem Hauptmietzins auch Betriebskosten und sonstige Aufwendungen, führt angesichts steigender Betriebskosten häufig zu Konflikten, seit 1. März 1994 können Gericht oder Schlichtungsstelle auf Antrag den Pauschalmietzins in seine Bestandteile zergliedern.
Quittungen sollten grundsätzlich für alle Zahlungen (Miete, Kaution, Provision, Ablöse, Betriebskosten) verlangt und aufbewahrt werden
Räumungsaufschub kann laut Exekutionsordnung bei Gefahr drohender Obdachlosigkeit befristet auf 3 Monate bei höchstens zweimaligem Aufschub um insgesamt weitere 3 Monate gewährt werden.
Räumungsklage kann von Vermieterseite laut § 1118 ABGB über das Gericht eingebracht werden, wenn gesetzliche Gründe vorliegen.
Auch Verglasungen mit ausgezeichneten U-Werten können ihre Stärken nur in Kombination mit einem modernen Sonnenschutzsystem ausspielen.
Ein Verfahren wegen schweren Betrugs und Untreue im Zuge der Veräußerung einer Pension am Traunsee (Foto) beschäftigte den OGH.