Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Untermiete

Untermiete ist die Weitervermietung des Mietobjekts durch den Mieter/die Mieterin an dritte Personen, kann durch den Mietvertrag in manchen Fällen ausgeschlossen werden.

Untermietzins

Untermietzins wird bei Weitervermietung einer Wohnung durch den Hauptmieter/die Hauptmieterin eingehoben, darf den zulässigen Hauptmietzins um nicht mehr als 50 Prozent übersteigen.

Umstandsklausel

siehe „Vorvertrag“

Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)

Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (- Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer; Einkommens- und Vermögenssteuer bei Veräußerung einer inländischen Liegenschaft durch einen Ausländer).