Die Eckpunkte des Immobilienfonds

Österreichische Immobilienfonds sind im Immobilien-Investmentfondsgesetz geregelt.
  • Der Immobilienfonds ist ein Investmentfonds, der die Gelder der Anleger nicht in Wertpapieren, sondern weitgehend in Immobilien investiert.
  • Je nach Ausgestaltung der Fondsbestimmungen können unter anderem folgende inländische und ausländische Immobilien angeschafft werden:
  • Bebaute Grundstücke
  • Unbebaute Grundstücke, die für eine baldige Bebauung geeignet sind
  • Grundstücke im Zustand der Bebauung
  • Baurechte, Superädifikate, Mit- und Wohnungseigentum.
  • Maximal 20 % des Fondsvermögens dürfen in Immobilien außerhalb des EU-/EWR-Raumes veranlagt werden. Der Erwerb von Grundstücksgesellschaften ist generell bis zu einem Ausmaß von 49 % des Fondsvermögens möglich.
  • Das Fondsvermögen steht bei Immobilienfonds zivilrechtlich nicht im Miteigentum der Anleger, sondern im (Treuhand-)Eigentum der Fondsgesellschaft. Dadurch soll vermieden werden, dass jeder Anlegerwechsel umständliche Grundbuchsberichtigungen und Grunderwerbsteuer auslöst.
  • Da es für Immobilien keine Börsenkurse gibt, muss jede Immobilie zumindest einmal jährlich durch zwei unabhängige Sachverständige bewertet werden.
  • Maximal 50 % des Immobilienvermögens dürfen fremdfinanziert werden (zB durch Kredite).

Steuertipps by tpa.