Österreichische Immobilienfonds sind im Immobilien-Investmentfondsgesetz
geregelt.
Der Immobilienfonds ist ein Investmentfonds, der die Gelder der Anleger nicht in Wertpapieren, sondern weitgehend in Immobilien investiert.
Je nach Ausgestaltung der Fondsbestimmungen können unter anderem folgende inländische und ausländische Immobilien angeschafft werden:
Bebaute Grundstücke
Unbebaute Grundstücke, die für eine baldige Bebauung geeignet sind
Grundstücke im Zustand der Bebauung
Baurechte, Superädifikate, Mit- und Wohnungseigentum.
Maximal 20 % des Fondsvermögens dürfen in Immobilien außerhalb des EU-/EWR-Raumes veranlagt werden. Der Erwerb von Grundstücksgesellschaften ist generell bis zu einem Ausmaß von 49 % des Fondsvermögens möglich.
Das Fondsvermögen steht bei Immobilienfonds zivilrechtlich nicht im Miteigentum der Anleger, sondern im (Treuhand-)Eigentum der Fondsgesellschaft. Dadurch soll vermieden werden, dass jeder Anlegerwechsel umständliche Grundbuchsberichtigungen und Grunderwerbsteuer auslöst.
Da es für Immobilien keine Börsenkurse gibt, muss jede Immobilie zumindest einmal jährlich durch zwei unabhängige Sachverständige bewertet werden.
Maximal 50 % des Immobilienvermögens dürfen fremdfinanziert werden (zB durch Kredite).