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Die „Grund&Boden-Rücklage“ (Rücklage nach § 4 Abs. 10)

Bei diesen Rücklagen handelt es sich um steuerfrei belassene Wertsteigerungen des Grund & Bodens im Betriebsvermögen

Bei diesen Rücklagen handelt es sich um steuerfrei belassene Wertsteigerungen des Grund & Bodens im Betriebsvermögen aus einem früheren Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 5 auf § 4 EStG. Eine Nachversteuerung erfolgt bei

  • Ausscheiden des Grund und Bodens aus dem Betriebsvermögen (zB Veräußerung, aber auch Entnahme in das Privatvermögen), oder
  • Veräußerung / Aufgabe des Betriebes in Höhe der dann noch bestehenden stillen Reserven mit dem Steuersatz von 30 %. Die pauschale Besteuerung mit 4,2 % bzw. 18 % ist nach herrschender Ansicht nicht möglich.

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