Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Werkswohnung
Werkswohnungen oder Naturalwohnungen sind vom Geltungsbereich des Mietrechts ausgeschlossen und werden laut Dienstverhältnis nach dem ABGB geregelt, sämtliche Rechte und Pflichten werden dabei durch den Mietvertrag geregelt.
Widerruf
Widerruf eines Mietvertrages ist nicht möglich.
Wohnbeihilfe
Wohnbeihilfe wird vom Land für geförderte und frei finanzierte Wohnungen gewährt und am Familieneinkommen bemessen.