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Ablöse

Ablöse ist eine Einmalzahlung beim Abschluss eines Mietvertrages.


Abschläge

Abschläge zum Richtwert gibt es z.B. bei fehlendem Lift, überdurchschnittlicher Lärm- oder Geruchsbelästigung, Befristung etc.


Befristung

Befristung bei Wohnungen mindestens 3 Jahre, keine Höchstbefristung; bei allen anderen Objekten: Beliebige Befristungen.


Befristungsabschlag

Befristungsabschlag ab 1.7. 2000: Generell 25% vom Richtwert und vom angemessenen Mietzins.


Betriebskosten

Betriebskosten umfassen Kanal, Wasser, Müllabfuhr, Hausversicherung, Beleuchtung von Stiegenhaus, Hof und anderen gemeinschaftlichen Teilen des Hauses, Gebäudeversicherung (Wasser, Haftpflicht, Feuer), Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Hausbesorgerkosten, Verwaltungshonorar und die Grundsteuer. Ausgenommen sind aber Erhaltungsarbeiten.


Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung muss jährlich bis 30. Juni erfolgen und erfolgt prozentuell nach der Nutzfläche der einzelnen Wohnungen, uneinbringliche Betriebskosten dürfen nicht auf die anderen MieterInnen aufgeteilt werden.


Betriebskostenprüfung

Betriebskostenprüfung durch Einsicht in die Belege kann jeder Mieter/jede Mieterin vornehmen.


Einwendungen

Einwendungen gegen eine gerichtliche Kündigung müssen innerhalb von 4 Wochen erfolgen.


Eintrittsrecht in den Mietvertrag

Eintrittsrecht in den Mietvertrag bei Tod eines Mieters/einer Mieterin haben EhegattInnen, LebensgefährtInnen, Kinder, Enkel und Geschwister, wenn sie ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.


Erhaltungspflicht

Erhaltungspflicht bedeutet Übergabe der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im selben Zustand wie sie angemietet wurde, Beschädigungen sind seitens des Mieters/der Mieterin zu ersetzen, gewöhnliche Abnützung muss der Vermieter/die Vermieterin jedoch hinnehmen.


Hauptmiete

Hauptmiete ist Mietverhältnis zwischen (Wohnungs-)EigentümerIn und MieterIn.


Hausbesorgerentgelt

Hausbesorgerentgelt kann inklusive Sozialversicherung und Abgaben über die Betriebskosten verrechnet werden.


Indexanpassungen

Indexanpassungen dürfen meist dann vorgenommen werden, sobald der Verbraucherpreisindex um 5 Prozent gestiegen ist, sie müssen von Vermieterseite fristgerecht verlangt werden, im Rahmen des Mietrechtsgesetzes (MRG) kann eine Indexanpassung nicht rückwirkend vorgenommen werden, außerhalb des Vollanwendungsbereiches des MRG jedoch rückwirkend für drei Jahre.


Investitionen des Vermieters/der Vermieterin

Investitionen des Vermieters/der Vermieterin können in der Höhe des Mietzinses ihren Niederschlag finden, dürfen hingegen nicht als Investablöse verlangt werden.


Kategoriemietzins

Kategoriemietzins gilt nach dem Mietrechtsgesetz 1981 für Mietverhältnisse in Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die vor dem 30. Juni 1953 errichtet wurden, und die zwischen 1. Jänner 1982 und vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden.


Kaution

Kaution ist die Sicherstellung für Beschädigung der Wohnung oder mitvermietete Einrichtung, darf laut OGH maximal sechs Monatsmieten betragen, kann in bar oder in Form eines Sparbuches erbracht werden.


Kündigung

Kündigung eines Mietverhältnisses erfolgt bei unbefristeten Mietverhältnissen durch den Mieter/die Mieterin unter Einhaltung der Kündigungsfrist, durch den Vermieter/die Vermieterin nur über Gericht wenn Kündigungsgründe vorliegen.


Kündigungsfrist

Kündigungsfrist wird entweder vereinbart oder bei unbefristeten Verträgen bei Wohnungen mit monatlicher Mietzahlung ein Monat zum Monatsletzten, sonst entsprechend der Form der Mietzahlung, bei Geschäfts- und Bürolokalen drei Monate jeweils per Quartalsende.


Kündigungsgründe des Vermieters/der Vermieterin

Kündigungsgründe auf Vermieterseite sind zB. qualifizierter Mietzinsrückstand, grob nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes, unleidliches Verhalten des Mieters/der Mieterin oder nachgewiesener Eigenbedarf des Vermieters/der Vermieterin.


LebensgefährtInnen

LebensgefährtInnen werden häufig als MitbewohnerInnen gewertet, zur Vorsorge ist eine Aufnahme in den Mietvertrag empfehlenswert, sie können in den Hauptmietvertrag ohne Mieterhöhung eintreten, wenn sie mit dem/der bisherigen Mieter/in bis zu dessen/deren Tod mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt in der Wohnung gelebt oder diese seinerzeit gemeinsam bezogen haben.


Mahnung

Mahnung nach § 1118 ABGB kann der Vermieter/die Vermieterin über Gericht begehren wenn ein qualifizierter Mietzinsrückstand vorliegt, meist wird jedoch der raschere Weg der Mietzins- und Räumungsklage gewählt.


MaklerInnen

MaklerInnen vermieten und verkaufen Immobilien im Auftrag des Eigentümers/der Eigentümerin und erhalten hierfür ein gesetzlich geregeltes Honorar.


Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer beträgt für Wohnungsmieten und Betriebskosten 10 Prozent, für Büro- und Geschäftsmieten sowie Heizkosten 20 Prozent.


Meldepflicht

Meldepflicht gilt für Aufenthalt ab drei Tagen, ist auch ohne Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin möglich.


Mietanbote

Mietanbote gelten mit der Annahme als Mietvertrag, daher vor Unterfertigung mit Ihrem Immobilientreuhänder alle Details und Konsequenzen erörtern.