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Kündigungsgründe des Vermieters/der Vermieterin

Kündigungsgründe auf Vermieterseite sind zB. qualifizierter Mietzinsrückstand, grob nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes, unleidliches Verhalten des Mieters/der Mieterin oder nachgewiesener Eigenbedarf des Vermieters/der Vermieterin.

LebensgefährtInnen

LebensgefährtInnen werden häufig als MitbewohnerInnen gewertet, zur Vorsorge ist eine Aufnahme in den Mietvertrag empfehlenswert, sie können in den Hauptmietvertrag ohne Mieterhöhung eintreten, wenn sie mit dem/der bisherigen Mieter/in bis zu dessen/deren Tod mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt in der Wohnung gelebt oder diese seinerzeit gemeinsam bezogen haben.

Mahnung

Mahnung nach § 1118 ABGB kann der Vermieter/die Vermieterin über Gericht begehren wenn ein qualifizierter Mietzinsrückstand vorliegt, meist wird jedoch der raschere Weg der Mietzins- und Räumungsklage gewählt.

MaklerInnen

MaklerInnen vermieten und verkaufen Immobilien im Auftrag des Eigentümers/der Eigentümerin und erhalten hierfür ein gesetzlich geregeltes Honorar.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer beträgt für Wohnungsmieten und Betriebskosten 10 Prozent, für Büro- und Geschäftsmieten sowie Heizkosten 20 Prozent.

Meldepflicht

Meldepflicht gilt für Aufenthalt ab drei Tagen, ist auch ohne Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin möglich.

Mietanbote

Mietanbote gelten mit der Annahme als Mietvertrag, daher vor Unterfertigung mit Ihrem Immobilientreuhänder alle Details und Konsequenzen erörtern.

Mietrechtsgesetz

Mietrechtsgesetz (MRG) regelt alle Mietverhältnisse über Wohnungen und Geschäftsräume, die ab 1. Jänner 1982 abgeschlossen wurden, nicht aber jene über Dienstwohnungen, Zweit- oder Ferialwohnungen (Ausnahme im Absatz 2 MRG).

MitbewohnerInnen

MitbewohnerInnen sind Kinder, LebensgefährtInnen, Sorgepflichtige.

NachmieterInnen

NachmieterInnen, die vom Mieter/von der Mieterin gebracht werden, können nur im Einvernehmen mit dem Vermieter/der Vermieterin eine Wohnung übernehmen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.