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Erhaltungspflicht

Erhaltungspflicht bedeutet Übergabe der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im selben Zustand wie sie angemietet wurde, Beschädigungen sind seitens des Mieters/der Mieterin zu ersetzen, gewöhnliche Abnützung muss der Vermieter/die Vermieterin jedoch hinnehmen.

Hauptmiete

Hauptmiete ist Mietverhältnis zwischen (Wohnungs-)EigentümerIn und MieterIn.

Hausbesorgerentgelt

Hausbesorgerentgelt kann inklusive Sozialversicherung und Abgaben über die Betriebskosten verrechnet werden.

Indexanpassungen

Indexanpassungen dürfen meist dann vorgenommen werden, sobald der Verbraucherpreisindex um 5 Prozent gestiegen ist, sie müssen von Vermieterseite fristgerecht verlangt werden, im Rahmen des Mietrechtsgesetzes (MRG) kann eine Indexanpassung nicht rückwirkend vorgenommen werden, außerhalb des Vollanwendungsbereiches des MRG jedoch rückwirkend für drei Jahre.

Investitionen des Vermieters/der Vermieterin

Investitionen des Vermieters/der Vermieterin können in der Höhe des Mietzinses ihren Niederschlag finden, dürfen hingegen nicht als Investablöse verlangt werden.

Kategoriemietzins

Kategoriemietzins gilt nach dem Mietrechtsgesetz 1981 für Mietverhältnisse in Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die vor dem 30. Juni 1953 errichtet wurden, und die zwischen 1. Jänner 1982 und vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden.

Kaution

Sicherstellung (z.B. durch einen Barbetrag oder ein Sparbuch) eines Vertragsteiles für den Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den anderen Vertragsteil (z.B. bei Mietverträgen Stellung einer Kaution durch den Mieter zur Deckung allfälliger Mietzinsrückstände oder Beschädigungen des Mietgegensandes bzw. Inventars).

Kündigung

Kündigung eines Mietverhältnisses erfolgt bei unbefristeten Mietverhältnissen durch den Mieter/die Mieterin unter Einhaltung der Kündigungsfrist, durch den Vermieter/die Vermieterin nur über Gericht wenn Kündigungsgründe vorliegen.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist wird entweder vereinbart oder bei unbefristeten Verträgen bei Wohnungen mit monatlicher Mietzahlung ein Monat zum Monatsletzten, sonst entsprechend der Form der Mietzahlung, bei Geschäfts- und Bürolokalen drei Monate jeweils per Quartalsende.

Kündigungsgründe des Vermieters/der Vermieterin

Kündigungsgründe auf Vermieterseite sind zB. qualifizierter Mietzinsrückstand, grob nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes, unleidliches Verhalten des Mieters/der Mieterin oder nachgewiesener Eigenbedarf des Vermieters/der Vermieterin.