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Immobilien ABC

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Mahnung

Mahnung nach § 1118 ABGB kann der Vermieter/die Vermieterin über Gericht begehren wenn ein qualifizierter Mietzinsrückstand vorliegt, meist wird jedoch der raschere Weg der Mietzins- und Räumungsklage gewählt.

MaklerInnen

MaklerInnen vermieten und verkaufen Immobilien im Auftrag des Eigentümers/der Eigentümerin und erhalten hierfür ein gesetzlich geregeltes Honorar.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer beträgt für Wohnungsmieten und Betriebskosten 10 Prozent, für Büro- und Geschäftsmieten sowie Heizkosten 20 Prozent.

Meldepflicht

Meldepflicht gilt für Aufenthalt ab drei Tagen, ist auch ohne Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin möglich.

Mietanbote

Mietanbote gelten mit der Annahme als Mietvertrag, daher vor Unterfertigung mit Ihrem Immobilientreuhänder alle Details und Konsequenzen erörtern.

Mietrechtsgesetz

Mietrechtsgesetz (MRG) regelt alle Mietverhältnisse über Wohnungen und Geschäftsräume, die ab 1. Jänner 1982 abgeschlossen wurden, nicht aber jene über Dienstwohnungen, Zweit- oder Ferialwohnungen (Ausnahme im Absatz 2 MRG).

MitbewohnerInnen

MitbewohnerInnen sind Kinder, LebensgefährtInnen, Sorgepflichtige.

NachmieterInnen

NachmieterInnen, die vom Mieter/von der Mieterin gebracht werden, können nur im Einvernehmen mit dem Vermieter/der Vermieterin eine Wohnung übernehmen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes

Nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes liegt vor, wenn dessen Zustand erheblich geschädigt wird oder eine wiederholte und länger andauernde vertragswidrige Benützung vorliegt.

Nutzfläche

Nutzfläche ist die Fläche aller Räume des Mietobjekts, also auch Bad und WC, Erker und Loggien, Terrassen und Balkone gehören nicht dazu.