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Immobilien ABC

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Tierhaltung

Tierhaltung in Mietwohnungen: Kleinsttiere (Hamster, Zierfische, Kanarienvögel usw.) bedürfen keiner Genehmigung, ansonsten können VermieterInnen im Mietvertrag ein Tierverbot festhalten.

Untermiete

Untermiete ist die Weitervermietung des Mietobjekts durch den Mieter/die Mieterin an dritte Personen, kann durch den Mietvertrag in manchen Fällen ausgeschlossen werden.

Untermietzins

Untermietzins wird bei Weitervermietung einer Wohnung durch den Hauptmieter/die Hauptmieterin eingehoben, darf den zulässigen Hauptmietzins um nicht mehr als 50 Prozent übersteigen.

Verkauf

Verkauf der Wohnung setzt geltende Mietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG nicht außer Kraft und darf nicht zu einer Mieterhöhung führen, ausgenommen der Mieter/die Mieterin stimmt dem ausdrücklich zu.

Verlängerung des Mietvertrages

Verlängerung des Mietvertrages erfolgt stillschweigend, wenn keiner der beiden Vertragsteile bei Ablauf einer Befristung dies binnen 14 Tage geltend macht. Bei Mietverträgen, die teilweise oder voll dem MRG unterliegen, tritt beim ersten Versäumen eine dreijährige Verlängerung ein (anzuwenden auf Verträge, die nach dem 30.9.2006 geendet sind). Erst wenn nach dieser auch wieder keine Auflösung und keine neue Befristungsvereinbarung geschlossen wird, kommt es zu einem unbefristeten Mietverhältnis.

Vertragserrichtungskosten

Vertragserrichtungskosten können bei Abschluss eines Mietvertrages laut verlangt werden.

Verwaltungshonorar

Verwaltungshonorar bei Altbaumieten wird nach der Nutzfläche berechnet und wird auf Basis der Kategorie A verrechnet . Diese beträgt aktuell: https://www.ovi.at/aktuelles/detailansicht/valorisierung-der-kategoriebetraege-ab-februar-2018/

Vorauszahlung

Vorauszahlung darf die Höhe des gesetzlich zulässigen Hauptmietzinses nicht übersteigen.

Werkswohnung

Werkswohnungen oder Naturalwohnungen sind vom Geltungsbereich des Mietrechts ausgeschlossen und werden laut Dienstverhältnis nach dem ABGB geregelt, sämtliche Rechte und Pflichten werden dabei durch den Mietvertrag geregelt.

Widerruf

Widerruf eines Mietvertrages ist nicht möglich.