Nicole Fürntrath ist neue Obfrau der Wiener Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Generationenwechsel an der Spitze der Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder: Die bisherige Obmann-Stellvertreterin...
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Alle anzeigenAblöse ist eine Einmalzahlung beim Abschluss eines Mietvertrages.
Abschläge zum Richtwert gibt es z.B. bei fehlendem Lift, überdurchschnittlicher Lärm- oder Geruchsbelästigung, Befristung etc.
Befristung bei Wohnungen mindestens 3 Jahre, keine Höchstbefristung; bei allen anderen Objekten: Beliebige Befristungen.
Befristungsabschlag ab 1.7. 2000: Generell 25% vom Richtwert und vom angemessenen Mietzins.
Betriebskosten umfassen Kanal, Wasser, Müllabfuhr, Hausversicherung, Beleuchtung von Stiegenhaus, Hof und anderen gemeinschaftlichen Teilen des Hauses, Gebäudeversicherung (Wasser, Haftpflicht, Feuer), Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Hausbesorgerkosten, Verwaltungshonorar und die Grundsteuer. Ausgenommen sind aber Erhaltungsarbeiten.
Betriebskostenabrechnung muss jährlich bis 30. Juni erfolgen und erfolgt prozentuell nach der Nutzfläche der einzelnen Wohnungen, uneinbringliche Betriebskosten dürfen nicht auf die anderen MieterInnen aufgeteilt werden.
Betriebskostenprüfung durch Einsicht in die Belege kann jeder Mieter/jede Mieterin vornehmen.
Einwendungen gegen eine gerichtliche Kündigung müssen innerhalb von 4 Wochen erfolgen.
Eintrittsrecht in den Mietvertrag bei Tod eines Mieters/einer Mieterin haben EhegattInnen, LebensgefährtInnen, Kinder, Enkel und Geschwister, wenn sie ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
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