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Mietrecht

Befristet oder unbefristet? In einem Mietvertrag wird folgende Mietdauer vereinbart: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2020 und wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Es endet somit mit Ablauf des Tages 31.12.2023 ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf." Der formelle Fehler hier: zum einen ist hier die Rede von drei Jahren, zum anderen beträgt die Laufzeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 jedoch vier Jahre. Das Objekt unterliegt dem MRG und bei der Mietzinsaufschlüsselung wird ein 25%iger Befristungsabschlag berücksichtigt. Ist dieser Vertrag nun auf drei bzw. auf vier Jahre befristet oder sogar unbefristet? Wenn unbefristet, dürfte dann beim Mietzins der Befristungsabschlag wieder hinzugerechnet werden?


Bei dieser unklaren Befristungen ist eine Beantwortung Ihrer Frage nicht eindeutig möglich. In einem Gerichtsverfahren würde in so einem Fall der Parteiwille bei Vertragsabschluss seitens des Richters hinterfragt werden. Bei strittigen Auslegungen ist eher mit einer für den Mieter günstigen Interpretation zu rechnen. Ich kann hier auch keine eindeutige Beantwortung bieten

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

10.09.2020