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IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht
Ich möchte ein Geschäftslokal kaufen, welches Ende der 1960er Jahre von einer gemeinnützigen Bauvereinigung unter Zuhilfenahme einer Förderung errichtet wurde. Die Förderung wurde mittlerweile bereits zurückgezahlt. Die Erstnutzung erfolgte nicht in Miete sondern in Wohnungseigentum. Spielt dies bei Geschäftslokalen eigentlich eine Rolle? Und welchen Mietzins darf ich bei einer Vermietung nunmehr verlangen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
24.11.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Vermietung eines Lokals, das von einer GBV im Wohnungseigentum errichtet wurde

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Danke für die Beantwortung der Frage. Meine konkrete Frage bezieht sich auf die Mietzinsobergrenze bei der Vermietung der Wohnung 15 Jahre nach dem Kauf. Ich habe gelesen, dass nach §15h die Vermietung der Wohnung für 15 Jahre in den Vollanwendungsbereich des MRG fällt. Was passiert danach? Gibt es eine Mietzinsobergrenze und wenn ja, welche. Vielen Dank.
01.11.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Mietzins bei Vermietung

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um ein Haus - Baujahr ca. 1967/Wohnungseigentum -, welches ursprünglich von der gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft „Wien-Nordwest“ eingetragene Genossenschaft m.b.H. errichtet wurde. Mittels Schenkung gelang die Wohnung in den Besitz der aktuellen Eigentümerin, welche diese nun Veräußern möchte. Welcher Mietzins wäre - nach Veräußerung - für den neuen Eigentümer anzuwenden? Vielen Dank im Voraus.
17.10.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Vermietung einer Eigentumswohnung mit Baujahr ca. 1967

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ich würde gerne eine Wohnung kaufen die 1996 von einer GBV mit Förderungen errichtet wurde und 2011 an die Mieterin nach 15 Jahren Mietdauer verkauft wurde. Die Förderungen sind alle abbezahlt. Welchem Gesetz unterliegt die Wohnung wenn ich diese kaufe und vermiete?
10.10.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Vermietung einer Wohnung, die 2011 auf Grund einer Kaufoption von der ehemaligen Mieterin gekauft wurde.

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Hallo Frau Mag. Molnar, ich habe vor einigen Jahren 1 Wohnung geerbt, die ich nun gerne verkaufen möchte. Das Gebäude wurde 1960, unter WGG 1940, von einer GBV errichtet und direkt verkauft. Im Grundbuch findet sich weder ein Vorkaufsrecht des GBV noch eine offene Förderung. Kann mein Rechtsnachfolger die Wohnungen frei vermieten oder ist dieser in der Höhe des Mietzinses eingeschränkt?
01.09.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Vermietung einer Wohnung, die von einer GBV ca. 1960 errichtet wurde

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Vielen Dank für die Info. Die Wohnung wurde ursprünglich gemietet, dann gekauft (immer dieselbe Person). Die Wohnung ist in Oberösterreich. Könnte die Wohnung nunmehr ohne Beschränkungen des MRG od WGG vermietet werden? lG Eva Ganner
06.08.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Kauf einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Guten Tag! Ich beabsichtige meine Eigentumswohnung in Wien (WGG) zu vermieten. Auf die Wohnung läuft auch noch ein Kredit. Ich müsste bitte wissen, wie hoch der Mietzins sein darf und ob ich meinen Kredit auch in den Mietzins hinein nehmen darf (Kostendeckung?). Vielen Dank im Voraus und liebste Grüße!
03.08.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Vermietung einer Eigentumswohnung

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sg Damen und Herren, mein Mann und ich haben im Dez 2018 eine Eigentumswohnung von einem privaten Eigentümer gekauft; dieser wiederum hatte diese Wohnung von einer gem. WGG gekauft (wurde ursprünglich mit Wohnbauförderung gebaut - rückbezahlt bereits durch den Voreigentümer) Baujahr der Wohnung 1999. Wir vermieten diese. Unterliegt die ETW im Mietpreis irgendwelchen Beschränkungen (MRG, WGG)? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
01.08.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Vermietung einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Gibt es so etwas wie eine Überbelegung einer Wohnung? Dürfen z.B. zwei Personen inkl. Hund in einer 40m2 Wohnung (Vollanwendung MRG) einziehen? Wird sowas geregelt?
28.07.2022
Mag. Alois Rosenberger

Sehr geehrter Herr M D,

Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Meine Frage: wie lange nach Wohnungsrückstellung kann der Vermieter noch Mängel beanstanden?
28.07.2022
Mag. Alois Rosenberger

Sehr geehrter M D,

Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Sg Fr. Mag. Molnar, wir haben mit KV v. 18.10.2018 eine ETW von einem privaten Eigentümer gekauft - die ETW wurde ursprünglich von einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft errichtet und wird von dieser verwaltet. Der Verkäufer hatte die ETW von der Gen. gekauft. Unterliegt die jetzige Vermietung der Wohnung dem MRG oder dem WGG oder kann sie einfach frei vermietet werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Eva Ganner
28.07.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Vermietung einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
MRG oder WGG? Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Mai 2006 eine Whg der Allg.gemeinn.Wohnungsgen.St.Pölten bezogen, und im Jahr 2016 das Kaufanbot/Juni 2017 den Kauf- u.Wohnungseigentumsvertrag unterzeichnet. Im Zuge des Kaufes sind wir in die Verbindlichkeite die für die Errichtung aufgenommen wurden eingetreten (Wohnbauförderung Land NÖ und Hypothekardarlehen zuschussgefördert und Hypothekardarlehen nicht bezuschusst). Wenn ich diese Wohnung vermieten möchte, Anwendung MRG? Voll/Teil?
21.07.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Vermietung einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Gilt vom WGG die Mietzinsbeschränkung („Kostendeckung“) wenn die ursprüngliche Besitzerin der Wohnung von 1966 bis 1984 Eigentümerin an dem Objekt war? Sie hat es erst 1984 an jemanden Dritten verkauft. Bitte nochmals um Ihre Einschätzung. Mit besten Grüßen und Dank! Dr. I. Slanar
03.06.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Vermietung einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Gilt vom WGG die Mietzinsbeschränkung („Kostendeckung“) wenn die ursprüngliche Besitzerin der Wohnung von 1966 bis 1984 Eigentümerin an dem Objekt war? Sie hat es erst 1984 an jemanden Dritten verkauft. Mit Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
02.06.2022
Mag. (FH) Doris Molnar

Vermietung einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde

Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sehr geehrte Frau Mag. Molnar, es stellt sich die Frage, ob die OGH-Entscheidung vom 31.7.2019, 5 Ob 5/19z („Veräußerte eine gemeinnützige Bauvereinigung das von ihr errichtete Haus vor Inkrafttreten des § 20 WGG idF des 2. WÄG am 1.3.1991 an einen Mieter oder Dritten, sind weiterhin gemäß § 1 Abs 3 MRG idF vor dem 2. WÄG die Bestimmungen des MRG (und nicht des WGG) auf die Mietverhältnisse dieses Hauses anzuwenden.“) für diese Wohnung unter der unten angeführten Ausgangslage gilt. Geschichte des Gebäudes: 1966 errichtet und an die Käufer ebenfalls 1966 übergeben, der Kaufpreis wurde bis zum Kaufvertrag bezahlt 1970 wurde der Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag unterschrieben und WE gemäß BGBL Nr 149/48 begründet Gefördert mit 2 Pfandrechten zugunsten der Gemeinde Wien je mit 10,5% Zinsen Es gab ein Vorkaufsrecht bis 31.12.1990 Es gab ein Wiederkaufsrecht bis 31.12.1990 Die aktuelle Eigentümerin hat das Objekt 2020 gekauft Der Vorbesitzer hat es 2015 von seiner Mutter geschenkt bekommen, die Mutter hat die Wohnung 2007 gekauft Es fehlt die Historie von 1970 – 2007 Sollte mit diesen Informationen keine Antwort gegeben werden kann, bitte um Info, welche Unterlagen benötigt werden.
26.05.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
gefördert errichtete Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
WGG, 1972 von BUWOG erbaut, Eigentümer hat Wohnung von über 15 Jahren gekauft (2006). Wie ich verstehe könnte jener frei vermieten. Wenn wir (Privatperson) kaufen übernehmen wir dieses Recht oder beginnen die 15 Jahre neu zu laufen und Vermietung unterliegt WGG?
25.05.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ich habe eine Wohnung von einem gemeinnützigen Bauträger gekauft (Neubau). Die Wohnung wurde ohne Zuhilfenahme von Förderungsmitteln, also freifinanziert, errichtet. Ist es richtig, dass hier der Teilanwendungsbereich des MRG anzuwenden ist? In Bezug auf die Höhe des Mietzinses wäre dieser also frei verhandelbar und daher auch an keine Obergrenze gebunden? Vielen Dank vorab!
16.05.2022
KommR Erich Hauswirth
Wohnung frei Finanziert!
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte mir folgende Frage zu beantworten: Auf einer Liegenschaft wurden von einer Gemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft (Unitas reg. Gen. mbH) aus Mitteln der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien im Rahmen der Wohnbauförderung 1964 Wohnungen geschaffen und 1970 mittels Wohnungseigentumsvertrag verkauft. Unterliegt eine solche Wohnung hinsichtlich Mietzinsbildung dem WGG bzw. welche Mietzinsgrenzen wären da einzuhalten? Vielen Dank!
29.04.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer gefördert errichteten Eigentumswohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Lieben Frau Mag. Molnar, Wenn ich eine Wohnung von  von einer Privatperson kaufen möchte, wie kann ich wissen, ob das Wohnung unter die Bestimmungen des WGG fällt? Ist das im Grundbuch zu finden?
28.04.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Anwendungsbereich des WGG
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ich habe 2016 eine neu errichtete Wohnung von einem Bauträger gekauft, der die Anlage gemeinsam mit einer gemeinnützigen Gesellschaft teilweise nach WGG gebaut hat. Im Kaufvertrag ist vermerkt, dass meine Wohnungsobjekte NICHT unter Zuhilfenahme öffentlicher Fördermittel entstanden sind. Dies sollte bedeuten, dass ich außerhalb des WGG vermieten darf? Vielen Dank, lg
22.04.2022
KommR Erich Hauswirth
Die Förderungsbestimmungen von den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften können oftmals nicht erfüllt werden, beziehungsweise schreibt die Flächenwidmung vor, dass ein Teil der Liegenschaft dem geförderten Wohnbau zugeführt werden muss. Daher kommt es vermehrt zur Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften, welche Ihren Teil entsprechend den anzuwendenden Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer errichten.
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
S.g.Fr.Molnar! Ich war Mieter einer Buwog-Wohnung & habe diese dann als Mieter vor etlichen Jahren gekauft (inkl. Stellplatz). Da ich in ein anderes Bundesland gezogen bin, will ich d. Wohnung & Stellplatz heuer vermieten. Soweit ich weiß ist keine Förderung mehr drauf, Haus wurde lange vor Verkauf an Vonovia bzw. lange vor Entfall Gemeinnüztigkeit BUWOG errichtet, vermute in d. 90/80er Jahren. Zu welchem Preis/Rechtsgundlage darf ich vermieten? Ich meinte ja, d. es MRG-Teilanwendung (angemessener Mietzins,...) ist, aber es gab ja WGG-Novelle vor kurzem, da steht drinnen, d. ich nur für 15 J. zum Richtwert vermieten darf? Oder gilt hier ganz was anderes? Bedanke mich bereits im Voraus für die Antwort!
06.04.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Wohnung, die als Mieter von einer GBV gekauft wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ich war Mieter einer Buwog-Wohnung & habe diese dann als Mieter vor etlichen Jahren gekauft (inkl. Stellplatz). Da ich in ein anderes Bundesland gezogen bin, will ich d. Wohnung & Stellplatz heuer vermieten. Soweit ich weiß ist keine Förderung mehr drauf, Haus wurde lange vor Verkauf an Vonovia bzw. lange vor Entfall Gemeinnüztigkeit BUWOG errichtet, vermute in d. 90/80er Jahren. Zu welchem Preis/Rechtsgundlage darf ich vermieten? Ich meinte ja, d. es MRG-Teilanwendung (angemessener Mietzins,...) ist, aber es gab ja WGG-Novelle vor kurzem, da steht drinnen, d. ich nur für 15 J. zum Richtwert vermieten darf? Oder gilt hier ganz was anderes? Bedanke mich bereits im Voraus für die Antwort!
06.04.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Wohnung, die von einem ehemaligen Mieter gekauft wurde und nunmehr vermietet werden soll.
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sehr geehrte Frau Mag. Molnar! 2014 haben wir eine Wohnung gekauft, welche der Vorbesitzer 2007 von der Baugenossenschaft zur Eigennutzung gekauft hat. Zur Erstellung dieser Anlage wurden neben den Eigenmittel der Wohnungswerber auch Mittel der Wohnbauförderung 1993 und Hypothekardarlehen verwendet. Wir haben die Wohnung lastenfrei übernommen und 8 Jahre lang vermietet nach dem MRG (Mietberechnung dr. Rechtsanwalt mit Immobilienbüro). Jetzt wollen wir die Wohnung verkaufen mit der Option den Mietvertrag bestehen zu lassen. Laut dzt. Immobilienbüro unterliegt die Miete aber dem WGG was für Anleger uninteressant ist, während unser Rechtsanwalt nach wie vor für das MRG plädiert. Sollen wir das Immobilienbüro oder den Rechtsanwalt wechseln, denn im Dschungel der unzähligen diesbezüglichen Paragraphen im RIS sind wir einfach überfordert und bitten um Ihren fachlichen Input. Danke vielmals!
04.04.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sehr geehrte Frau Mag. Molnar! Vielen Dank, für die prompte Antwort. Wenn möglich, hätte ich dazu noch folgende ergänzende Fragen. Habe ich das richtig verstanden, dass bei Verrechnung nach 16/1 WGG, dass Kellerabteil „separat“ wie oben beschrieben vermietet werden darf? Kann ich mir als Vermieter die Verrechnung 16/1 od. 16/3 selber aussuchen? (Bau wurde erstmalig 1979 bezogen) Gibt es eine Anlaufstelle, wo man als Vermieter genau berechnen kann, was man verlangen kann und wie im WGG richtig abgerechnet wird? Mit freundlichen Grüßen
04.04.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Liebe Frau Molnar, können Sie mir die Verkaufsregelung (zB Imme.Est) genauer erklären? Vielen Dank. Ich möchte ebenso eine frei finanzierte Wohnung in diesem Turm kaufen - und mir wurde erklärt, dass das zugrundeliegende Gesetz "ein Graubereich" ist. Aus Ihren Ausführungen entnehme ich das aber nicht so. Danke
30.03.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Immobilienertragsteuer bei Veräusserung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Was genau bedeutet "nach dem ABGB beschränkt"? Danke für die Antwort.
30.03.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Wertbeschränkungen gem. ABGB
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Liebe Frau Magister Molnar, basierend auf Ihrer Antwort(https://www.immobilienwissen.at/frage/w3oGK3 ), Die Miete dieser Wohnung kann frei bestimmt werden((MRG Teilanwendung), ist mein Verständnis richtig? Ich wiederhole hier die Situation dieser Wohnung: Bei dieser Wohnung handelt es sich um eine von der ARWAG im Jahr 2007 errichtete geförderte Mietwohnung(nach §12 WWFSG 1989). Der Mieter hat die Wohnung im Dezember 2021 von ARWAG gekauft, die Förderung wurde zurückbezahlt. Wohnbauförderung Belastungen auf den kauf gegenständlichen Anteilen auch grundbücherlich zur Löschung. Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort!
29.03.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Wohnung, die von einem gewerblichen Bauträger unter Inanspruchnahme von Fördermittel errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sehr geehrte Fachfrauen und Fachmänner auf diesem Gebiet, Meine Frage: Ist das Baurechtsgrundstück samt Baulichkeit nach Ende des Baurechtes, Wohngebäude von einem gewerbl.Bauträger errichet, mit dem WGG belastet ? Fakten: Auf seinen eigenen Grund hat ein gewerbl.Bauträger ein Wohngebäude geplant und eine Baugenehmigung erwirkt (2003-2005) . In Folge war der Bau von Eigentumswohnungen geplant. Von der Gemeinde wurde der Wunsch von Errichtung von Mietwohnungen geäußert, dies war damals noch Gemeinnützigen vorbehalten. Daraufhin wurde einer gemeinn.Wohnbaugen. das Baurecht auf 50 Jahre am Grundstück übertragen. Das Wohngebäude wurde vom Bauträger als Generalunternehmer zu einem Fixpreis errichtet und an die gemeinnütz.Wohnbaugen. übergeben. Im Baurechtsvertrag war die Fälligkeit des Bauzinses erst nach Bezug der Wohnungen vereinbart, sowie auch, dass die darauf sich befindlichen Baulichkeiten nach Baurechtsende ohne Vergütung an die Baurechtsbestellerin zurückfallen. Die Mietverträge sind alle befristet (mit Baurechtsende). In der Baurechtseinlage im Grundbuch ist nichts vom WGG als Belastung vermerkt. Ich hoffe, sie können etwas Licht ins Dunkel bringen, Mit herzlichen Grüßen Katharina Pirnbacher pirnbacher&ingholzbau.at
22.03.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Thema eines gewerblichen Vermieters
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Lieben Frau Mag. Molnar, wir werden eine Wohnung kaufen.  Bei dieser Wohnung handelt es sich um eine von  ein gewerblicher Bauträger im Jahr 2007 errichtete geförderte Mietwohnung(nach §12 WWFSG 1989). Der jetzige Verkäufer mietete die Wohnung nach der Fertigstellung bis zum Kauf im Dezember 2021. Die Förderung wurde zurückbezahlt, wann der Eigentümer die Wohnung kauft. Wenn wir diese Wohnung vermieten, dürfen wir des Mietzinses frei bestimmen? Gibt es eine Einschränkung, wenn wir es verkaufen?
17.03.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Wohnung, für die die Kaufoption gem. WGG vom Mieter ausgeübt wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort!! Die erste Nutzung der Wohnung ist Eigentum, dann wird sie an eine fremde Person vermietet. Gibt es eine Vorgabe wie lange die Wohnung im Eigentum genutzt werden muss, um dem MRG zu unterliegten? Bei einem potentiellen Verkauf kann die Wohnung folglich wiederum frei verkauft werden?
16.03.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Guten Tag, wir beabsichtigen eine Eigentumswohnung zweck Vermietung zu erwerben. Die Wohnhausanlage wird von Gedesag (gemeinnützige Donau-Ennstaler-Siedlungs- Aktiengesellschaft) errichtet. Jede vierte Wohnung in dieser Anlage wird direkt vom Land NÖ vergeben (Bewerbung an Land NÖ notwendig). Beim Kaufpreis dieser Wohnungen, egal ob Vergabe direkt von Gedesag oder Land NÖ ist keine Förderung ausgewiesen. Können diese Wohnungen frei vermietet werden? Herzlichen Dank. MK
30.01.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Eigentumswohnung, die von einer GBV errichtet wird, zur Vermietung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Kann ich eine frei finanzierte Eigentumswohnung vermieten, wenn der Erbauer ein Gemeinnütziger Bauträger ist? Bzw. Zu welchen Konditionen kann ich so eine Wohnung vermieten? Vielen Dank
29.01.2022
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Eigentumswohnung, die durch eine GBV errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sehr geehrte Experten/Innen, mich würde interessieren welchem Mietzins eine Wohnung unterliegt die ehemals gefördert von einer GBV errichtet wurde und erstmals vom Mieter der Wohnung nach 10 Jahren gekauft wurde. Der erste Käufer hat die Wohnung später an eine Privatperson verkauft und jetzt wird sie wieder verkauft. Ich wäre 3ter Eigentümer. Wenn ich vermieten möchte, unterliegt die Vermietung dem Teil MRG wie beim Erstkäufer oder muss ich nach dem WGG vermieten? Sämtliche Förderungen wurde im Zuge des Erstkaufes ausbezahlt. Anlage wurde ursprünglich nach dem WWFSG 1989 errichtet. Besten Dank im Voraus
14.12.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietzinsbildung bei Vermietung einer von einer GBV errichteten Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Kann bei unbefristeten Mietverträgen mit Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten (Eigentümer ist eine Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft) eine sogenante Kündigungssperre von einem Jahr im Vertrag vereinbart werden? (konkret steht im Vertrag: Der Mieter verzichtet auf die Dauer von einem Jahr auf sein Kündigungsrecht). Ist das nicht eine Schlechterstellung des Mieters gegenüber dem MRG?
19.11.2021
KommR Erich Hauswirth
Der Mieter verzichtet auf die Dauer von einem Jahr auf sein Kündigungsrecht
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Und was bedeutet das?
26.10.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
weiterführende Frage zur gestrigen Frage
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Überlege eine neu errichtete frei finanzierte Wohnung in Wien von GBT zu kaufen. Darf ich die Wohnung vermieten, bzw wenn ja, zu welchen Bedingungen ? Im Kaufvertrag ist diesbez. nichts angeführt.
23.10.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung zu Vermietungszwecken
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ich bin Student und habe noch kein volles Gehalt. Welche Möglichkeiten gibt es, dass trotzdem ich im Mietvertrag stehe? Liebe Grüße
20.10.2021
KommR Erich Hauswirth
Sprechen Sie mit dem Vermieter.
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Länderübergreifend sind die benötigten Dokumente zum Mieten einer Wohnung oft unterschiedlich (zB Deutschland). Wo finde ich am schnellsten & einfachsten heraus, was man in Österreich benötigt? Was ist, wenn mir ein Dokument fehlt, weil ich dieses einfach nicht habe? Vielen Dank
20.10.2021
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Hallo, darf ich meine Schwester bei mir wohnen lassen für ca. 3-4 Monate ohne es dem Vermieter zu melden?
20.10.2021
KommR Erich Hauswirth
Darf ich einen Mitbewohner in die Wohnung aufnehmen ohne den Vermieter zu unterrichten?
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Muss ich meinem Vermieter melden, dass ich mir eine Katze zugelegt habe?
20.10.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
Haltung einer Katze in einer Mietwohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sehr geehrte Damen u. Herren! Ich habe 2002 eine Wohnung (1030 Wien, 40 m²) in Wohnungseigentum gekauft, die sich in einem Wohnhaus befindet, das 1975 von einer GBV errichtet wurde. Die vorherige Eigentümerin hat die Wohnung 1984 als Mieterin von der GBV als WE gekauft. Unter welchen Bedingungen könnte ich die Wohnung nun vermieten? LG H.Bartl
14.10.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Eigentumswohnung, die von einer GBV errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Wie wird der Mietzins berechnet im Vollanwendungsberreich/Teilanwendungsbereich sowie bei einer Vollausnahme?
10.09.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
welcher Mietzins wofür
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sg.Frau Mag.Molnar, besten Dank für Ihre rasche Antwort, es handelt sich tatsächlich um einen Kauf-u. WE-Vertrag, die Förderung war die WBF 1968 u. diese wurde ausbezahlt.
06.09.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Eigentumswohnung, die mit Fördermittel der Wohnbauförderung 1968 errichtet wurde.
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Gilt das Gleiche auch für einen neuen Käufer sofern der Kauf der Wohnung durch den Mieter mit 21/12/2017 bzw. in einem anderen Fall per 03/12/2018 im GB eingetragen wurde? MfG, Peter Kaltenböck
18.07.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
Kauf einer Wohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Wir haben eine Wohnung in einer mit der Förderung FM93 im Jahr 1995 errichteten Wohnhausanlage mit einer Größe von 67m2 gekauft. Die Wohnungen wurden im Eigentum vergeben und die bisherige Eigentümerin hat die Wohnbauförderungsfinazierung vor Verkauf heuer vollständig ausbezahlt. Wir wollen die Wohnung nun auf 3 Jahre befristet vermieten und stellen uns die Frage, ob der Mietzins im Vollanwendungsbereich des MRG und damit auf Basis des Richtwertmietzinses zu berechnen ist oder ob er im Bereich der Teilanwendung und damit im Bereich des frei zu vereinbarenden Mietzinses liegt. Das Förderdarlehen wurde nicht vergünstigt sonder regulär zurückbezahlt.
26.05.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer gefördert errichteten Eigentumswohnung nach Auszahlung des Förderdarlehens
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Vielen Dank für die rasche Antwort und die Erläuterung. Leider ist mir nur nicht ganz klar welcher Mietzins in unserem Fall angewendet werden muss. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
17.04.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietzins bei Teilanwendung (§ 1 Abs 4) MRG
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte eine Wohnung, die mein Vater mir und meiner Schwester als Schenkung übertragen hat, vermieten. Die Mieteinnahmen möchte ich gerne in den nächsten Jahren meinem Sohn, der zur Zeit Zivildienst macht und im nächsten Jahr studieren wird, überlassen. Soweit ich informiert bin, wären diese Mieteinnahmen steuerfrei bis zu einem Gesamteinkommen von 11.000 € im Jahr. Meine Fragen: 1. Muss ich eine notarielle Bestätigung haben, dass mein Sohn der Empfänger der Mieteinnahmen ist? 2. Muss der Mietvertrag von mir oder von meinem Sohn unterschrieben werden, wenn zwar ich der Besitzer aber er der Empfänger der Miete ist? 3. Gibt es sonst etwas, worauf ich achten muss? Ich danke ihnen für eine baldige Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Mag. Maler
11.04.2021
Mag. Alois Rosenberger
Sehr geehrte Frau Maler,
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Vielen Dank, Frau Mag. Molnar! Das Haus wurde 1904 erbaut. Alle Wohnungen bis auf zwei waren vermietet, alle anderen werden von Eigentümern bewohnt. Die zur Diskussion stehende Wohnung kann nicht neu vermietet werden, da sich die ideellen Eigentümer über die weitere Verwendung nicht einigen können. Frage: Kann diese Wohneinheit im Vollanwendungsbereich des MRG stehen? Wenn ja, ist ihr Wert für einen Investor wesentlich geringer, als wenn sie dem MRG nicht unterliegt. Die Hausverwaltung wollte oder konnte mir zu dem Sachverhalt keine Auskunft geben. Danke für nochmalige Stellungnahme. Dietrich Leutelt
02.04.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
Althaus, Miteigentum,
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ein Haus mit 10 Wohnungen wurde 1980 von einer Gemeinde errichtet. Aktuell wird ein angemessener Mietzins § 16 vorgeschrieben. Das Haus wird nun thermisch saniert und in diesem Zuge wird den Mietern angeboten die Bäder und WC auch im bestehenden Mietverhältnis zu sanieren. Kann für die Deckung der Kosten an den NICHT allgemeinen Teilen des Hauses - die HMZ-Reserve muss diese Kosten nicht decken? - eine freiwillige Vereinbarung mit den Mietern getroffen werden. Kann dieser Betrag 'frei' vereinbart werden? Was muss in der Zustimmungserklärung stehen?
23.03.2021
Mag. Alois Rosenberger
Sehr geehrte Frau K.
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Sehr geehrte Frau Mag. Molnar, wir wohnen als Familie, zwei Erwachsene, zwei Kinder, in einer BWS-Genossenschaftswohnung, die zu klein wird. Meine Frau (wir sind verpartnert) ist die Mieterin unserer Wohnung, die Kinder und ich sind nur hier gemeldet. Wir überlegen derzeit, ob eine zweite Wohnung das Platzproblem lösen könnte. Wenn ich diese anmieten und meinen Hauptwohnsitz dorthin verlagern würde, wäre das mit dem Gesetz vereinbar? Mit freundlichen Grüßen, Viviane Eisold-Pernthaller
28.02.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
amtliche Meldung, gemeinsamer Haushalt
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Hallo, Ich möchte mich in die EigentumsWohnung meines Mannes 1x pro Woche (Arbeitsraum) einmieten. Muss er bzw. ich dafür steuerlich was beachten? Die Miete wäre auch deutlich niedriger als die Kreditkosten pro Monat. Also nur ein Beitrag und ich brauche den Raum für Beratungsleistungen. Danke und herzliche Grüße P.J.
26.02.2021
Mag. Alois Rosenberger
Steuerrecht
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Seit 01.03.2020 ist eine in meinem Eigentum stehende Wohnung vermietet. Nun habe ich eine Nachzahlung über die Betriebskosten erhalten. Kann ich diese in voller Höhe an die Mieter weiterverrechnen oder nur aliquot (= Nachzahlung / 12 Monate * 10 Monate Mietzeit). Danke und beste Grüße
17.02.2021
KommR Erich Hauswirth
Wer muss die Betriebskosten Nachzahlung leisten, bzw. wen steht die Betriebskostenrückzahlung des letzten Abrechnungszeitraumes zu.
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Die Wohnung (unterliegt Vollanwendung MRG) ist seit 2008 befristet an einen Mieter vermietet. Der Mietvertrag war immer auf 3 Jahre befristet vermietet und wurde immer wieder verlängert bis August 2020 (also von Sept. 2008-Aug.2011, dann von Sept. 2011 bis Aug. 2014 und so weiter bis August 2020). Falls der Vermieter der Wohnung eine zu hohe Miete verlangt hat, für wieviele Jahre kann der Mieter in diesem Fall die überhöhte Miete rückverlangen? Für die letzten 3 Jahre oder für die letzten 10 Jahre?
11.02.2021
KommR Erich Hauswirth
Rückforderungsanspruch bei Kettenmietverträgen.
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will ein Geschäftslokal (MRG angemessener Mietzins) mieten. Kann ich auf mein Rügepflicht verzichten? Dh. kann ich dem Vermieter die Sicherheit geben, dass ich - auch wenn der Mietzins unangemessen hoch ist - nicht Rügen werde bzw. ist es rechtswidrig, wenn man sowas macht.
08.02.2021
KommR Erich Hauswirth
Ein Unternehmer, der eine Geschäftsräumlichkeit mietet, kann sich nur auf die Überschreitung des zulässigen Höchstmaßes nach § 16 Abs 8 erster Satz MRG berufen, wenn er die Überschreitung unverzüglich, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstands, gerügt hat.
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Hallo. Kann der Vermieter, wenn nur ein Stromzähler vom Energieanbieter im Haus vorhanden ist, in den einzelnen Wohnungen Subzähler montieren und den Strom an die Mieter weiterverrechnen? Danke
31.01.2021
KommR Erich Hauswirth
Berechtigung des Vermieters Strom weiter zu verrechnen.
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Die Wohnung (unterliegt Vollanwendung MRG) ist seit 2008 befristet an einen Mieter vermietet. Der Mietvertrag war immer auf 3 Jahre befristet vermietet und wurde immer wieder verlängert bis August 2020 (also von Sept. 2008-Aug.2011, dann von Sept. 2011 bis Aug. 2014 und so weiter bis August 2020). Falls der Vermieter der Wohnung eine zu hohe Miete verlangt hat, für wieviele Jahre kann der Mieter in diesem Fall die überhöhte Miete rückverlangen? Für die letzten 3 Jahre oder für die letzten 10 Jahre?
24.01.2021
KommR Oliver Brichard, MSc
Wie lang kann der Mietzins bei befristeten Verträgen überprüft werden
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
WGG oder angemessener Mietzins anwendbar? Guten Tag, ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Wiener Mehrfamilienhaus das 1974 von einem gemeinnützigem Bauträger errichtet wurde. Die Wohnungen wurden damals alle direkt vom Bauträger verkauft. Die damalige Käuferin hat bis zuletzt, als ich die Wohnung in 2019 erworben habe, im Haus gewohnt. Im Wohnungseigentumsvertrag von damals steht nichts darüber, dass Fördergelder in Anspruch genommen wurden. Jedoch steht, dass der Jahresmietwert Gemäß Paragraph 2 WEG 1948 07 08, BGBl. Nr. 149 für die gesamte Liegenschaft in Kronen bezogen auf das Jahr 1914 festgesetzt wurde. In meinem Kaufvertrag aus 2019 steht nichts über den geltenden Anwendungsbereich wie WGG. Lässt sich anhand dieser Information bereits beantworten wie die Mietzinsbildung heute zu erfolgen ist? Falls nein, wissen Sie anhand welcher Dokumente ich das herausfinden kann? Vielen Dank im Voraus, Franz Edlinger
05.01.2021
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Hallo! Meine Tante besitzt eine Eigentumswohnung die gefördert nach dem WBG 1984 von der GEDESAG errichtet wurde. Die Wohnung unter liegt dem WGG und die Förderung wurde noch nicht zurückgezahlt. Darf sie die Wohnung vor Ablauf der Förderung vermieten und um welchen Mietzins? Und welcher Mietzins ist nach Ablauf der Förderung maßgeblich? Vielen Dank.
20.11.2020
Mag. (FH) Doris Molnar
Vermietung einer geförderten Eigentumswohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ich habe eine Wohnung gekauft, die in den 60er Jahren von einer GBV - damals unter dem Erhalt von mittlerweile abgezahlten Förderkrediten des Bundeslandes - errichtet und direkt mit Begründung von Wohnungseigentum verkauft wurde (keine vorherige Vermietung!). Ich gehe davon aus, dass hier für die Vermietung MRG §1 (4) anzuwenden ist und keine Einschränkungen des WGG gelten? Die Förderungen sind alle ausgelaufen bzw. die 20jährigen einschränkenden Fristen iZm der Fördermitteln.
08.10.2020
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrechtliche Bestimmungen bei der Vermietung von Eigentumswohnungen, die von einer GBV errichtet wurde.
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ich habe vor ca. 2 Jahren eine freifinanzierte Eigentumswohnung von einer gemeinnützigen Bauvereinigung gekauft. Die Wohnung war damals Bau und würde mir bei Fertigstellung übergeben. Was muss ich bei einem Verkauf oder einer Vermietung beachten? Gelten Bestimmungen des WGG (insb. §20)?
19.09.2020
Mag. (FH) Doris Molnar
mietrechtliche Anwendung für frei finanzierte Eigentumswohnung
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Befristet oder unbefristet? In einem Mietvertrag wird folgende Mietdauer vereinbart: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2020 und wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Es endet somit mit Ablauf des Tages 31.12.2023 ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf." Der formelle Fehler hier: zum einen ist hier die Rede von drei Jahren, zum anderen beträgt die Laufzeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 jedoch vier Jahre. Das Objekt unterliegt dem MRG und bei der Mietzinsaufschlüsselung wird ein 25%iger Befristungsabschlag berücksichtigt. Ist dieser Vertrag nun auf drei bzw. auf vier Jahre befristet oder sogar unbefristet? Wenn unbefristet, dürfte dann beim Mietzins der Befristungsabschlag wieder hinzugerechnet werden?
10.09.2020
KommR Oliver Brichard, MSc
unklare Vereinbarung der Befristungsdauer
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Ich habe mit 01.01.2019, nach einer Anbotslegung, eine gefördert errichtete Mietwohnung von einer gemeinnützigen Wohnbau-Genossenschaft gekauft, wo ich zuvor 5 Jahre Mieter war. Das offene öffentl. Förderungsmittel lt. WFG 1993 wurde einmalig zur Gänze getilgt. Nun möchte ich meine Eigentumswohnung vermieten. Kommt das MRG in der Vollanwendung oder Teilanwendung zum Tragen? Gilt freie Mietzinsvereinbarung?
24.08.2020
Mag. (FH) Doris Molnar
Anwendung MRG nach Kauf einer Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde, durch den Mieter.
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
Ich möchte den Parkplatz zu meiner Eigentumswohnung vermieten, weil ich ihn nicht brauche. Soll ich einen Mietvertrag dafür abschließen? Befristet?
14.08.2020
Ulrike Höreth, B.A.
Ein Parkplatz/Garagenplatz oder Stellplatz kann rechtlich mit der Wohnung oder vollkommen unabhängig davon mit einem eigenständigen Garagenmietvertrag vermietet wird. Rechtlich gibt es hier aber Unterschiede.
Ulrike Höreth, B.A.
Mietrecht
Zu meiner Wohnung gehört ein Autostellplatz, der derzeit nicht benutzt wird und den ich vermieten möchte. Was ist bei der Vermietung eines Autostellplatzes zu beachten? Soll ich dafür einen Vertrag abschließen?
07.08.2020
Mag. Alois Rosenberger
Vermietung Autoabstellplatz
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Ich bin seit Jänner 2020 Eigentümerin einer Wohnung, in der ich nicht selber wohne. ich habe die Wohnung geerbt. Kann ich die Wohnung steuerfrei verkaufen?
07.08.2020
Ulrike Höreth, B.A.
Seit dem 1. April 2012 unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die vormalige Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren wurde abgeschafft. Die bisherige zehnjährige Spekulationsfrist hat aber noch insofern Bedeutung, als für "Alt-Grundstücke", das sind die meisten vor dem 31. März 2002 angeschafften Grundstücke, normalerweise nur eine moderate Einkommensteuer von 4,2 Prozent des Veräußerungserlöses anfällt.
Ulrike Höreth, B.A.
Mietrecht
Ein Mietvertrag enthält eine Wertsicherungsklausel, jedoch ist kein Schwellenwert angegeben. In welchem zeitlichen Rahmen kann der Vermieter den Mietzins erhöhen?
05.08.2020
KommR Oliver Brichard, MSc
Anpassung des Mietzinses
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Mein Betrieb ist von der Coronaschließung betroffen. Stimmt es dass bei einer behördlichen Schließung der Mietzins nicht bezahlt werden muss? Welche Schritte sind dazu notwendig? Vielen herzlichen Dank, Doris Hahnl Faulmann
19.03.2020
Mag. Dietmar Hofbauer MSc.
Gibt es bei behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund einer Ausnahmesituation die Möglichkeit den Mietzins zu reduzieren oder gar überhaupt nicht mehr zu bezahlen?
Mag. Dietmar Hofbauer MSc.
Mietrecht
Ich habe meine Eigentumswohnung seit Kurzem vermietet und eine Mietrechtsvereinbarung abgeschlossen. Unterliegt sie dem Mietrechtsgesetz und muss ich die Vereinbarung vergebühren lassen und wenn ja, wo geht das?
13.02.2020
KommR Erich Hauswirth
Zunächst handelt es sich um zwei Fragen: - Geltungsbereich des Mietrechtes - Vergebührung einer Mietzinsvereinbarung
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Hallo, ich wohne derzeit noch alleine in einer Wohnung und bezahle die Betriebskosten im Monat Pauschal. Mein Partner zieht demnächst zu mir. Die Vermieterin meinte, ich müsse ab dem Tag dann 30€ monatlich mehr für die Betriebskosten bezahlen. Ist das so korrekt?
04.12.2019
KommR Oliver Brichard, MSc
zusätzliche Betriebskosten bei Einzug von Lebensgefährten
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Muss ich für den Lift mitbezahlen auch wenn ich im EG wohne?
16.04.2019
KommR Oliver Brichard, MSc
Müssen EG Nutzer bei den Liftkosten mitbezahlen
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Was ist der Richtwertmietzins?
12.02.2019
Ulrike Höreth, B.A.
Der Richtwertmietzins wurde im März 1994 eingeführt
Ulrike Höreth, B.A.
Mietrecht
Was ist eine Indexierung und was bedeutet das für mich als Mieter?
30.01.2019
KommR Oliver Brichard, MSc
Indexierung oder Wertsicherung des Mietzinses
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Muss ein Mieter seinen Vermieter vorher um Zustimmung bitten, wenn er ein Haustier anschaffen möchte?
18.01.2019
Ulrike Höreth, B.A.
Seit dem OGH-Urteil vom 22.12.2010, kann die Tierhaltung von Haustieren nicht mehr generell im Mietvertrag verboten werden.
Ulrike Höreth, B.A.
Mietrecht
Darf ein Mieter seine Wohnung untervermieten?
17.07.2018
KommR Oliver Brichard, MSc
Wenn er dazu berechtigt ist, ja. Diese Regelung sollte sich im Mietvertrag finden. Ohne explizite Einräumung eines Untervermietrechtes ist der Mieter nur im untergeordneten Ausmaß berechtigt unterzuvermieten ( z.B. eines von mehreren Zimmern)
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Welche Instandhaltungspflichten muss ein Mieter übernehmen?
17.07.2018
KommR Oliver Brichard, MSc
Die Erhaltungspflichten bzw. Instandhaltungspflichten des Mieters in Österreich hängen von mehreren Faktoren wie Baujahr des Hauses oder Inhalt des Mietvertrages ab. Eine erschöpfende Information kann hier mit diesen Angeben nicht gegeben werden.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Wer ist für die Reparatur des (Haupt)Wasserabsperrventils einer Eigentumswohnung zuständig, der Besitzer oder die Allgemeinheit, dh. Instandhaltung/Hausverwaltung.
04.07.2018
Ulrike Höreth, B.A.
Kosten von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten entstehen durch die ordnungsgemäße Erhaltung des Gebäudes und aller allgemeinen Teile der Liegenschaft. Sie umfassen beispielsweise Arbeiten an der Außenseite des Gebäudes (Dach, Fassade, Außenfenster), Arbeiten am Stiegenhaus oder die Reparatur sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen. Gewisse Erhaltungsarbeiten in den Wohnungen von Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümern, sofern es sich um Schäden handelt, die den Bauzustand des Hauses gefährden (z.B. Gasrohr-, Wasserrohrgebrechen, Kaminschäden), obliegen ebenfalls der Gemeinschaft. Es lohnt sich einen Blick in den Wohnungseigentumsvertrag zu werfen um abweichende Vereinbarungen auszuschließen.
Ulrike Höreth, B.A.
Mietrecht
Wie meldet man als Unterkunftgeber (Mietwohnung) Mitbewohner ab
02.07.2018
Ulrike Höreth, B.A.
Wer in einer Wohnung in Österreich die Unterkunft auszieht ist gesetzlich verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden, auch ein Mitbewohner. Für eine persönliche oder postalische Abmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular. Dieses Formular kann heruntergeladen werden und liegt auch bei der Meldebehörde auf. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist bei der Abmeldung nicht notwendig. Falls Sie sich nicht persönlich abmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder eine beglaubigte Kopie und ein ausgefülltes Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Abmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.
Ulrike Höreth, B.A.
Mietrecht
Sehr geehrtes Immobilienwissen-Team! Kann ein Mieter einfach die Miete kürzen weil er der Meinung ist, dass er einen zu hohen Mietzins zahlt? Wir haben weder ein Schreiben erhalten noch hat er uns mündlich darüber informiert. Kann ich den Mieter daraufhin kündigen? Wie ginge dies von Statten? Solange durch ein Gericht oder eine außergerichtliche Einigung nicht beidseitig ein neuer Mietzins vereinbart wurde muss doch der von uns vorgeschriebene Mietzins bezahlt werden? Besten Dank!
02.07.2018
Ulrike Höreth, B.A.
Bevor Sie eine Kündigung in Betracht ziehen, stellen Sie bitte fest in welchen Anwendungsbereich das Mietverhältnis fällt (Vollanwendung/Teilausnahme/Vollausnahme MRG). Richtwert und Angemessener Mietzins können von der Schlichtungsstelle überprüft werden. Jedoch hat der Mieter nicht das Recht ohne Ankündigung weniger Mietzins zu bezahlen - entsprechend müssen Sie als Vermieter im ersten Schritt eine fristgerechte Mahnung mit einer Zahlungsfrist (mindestens 8 Tage Zahlungsrückstand trotz Mahnung) schicken - erst dann liegt ein wichtiger Kündigungsgrund auf (vgl. Kündigungsschutz MRG).
Ulrike Höreth, B.A.
Mietrecht
Was für Möglichkeiten habe ich wenn der Finanzierungsbeitrag nach 8 Wochen nicht auf meinem Konto ist?
27.06.2018
Mag. Alois Rosenberger
Sehr geehrter Herr Faderbauer, wenn Sie den Eigenanteil bei Genossenschaftswohnungen und den Fall, dass Sie die Wohnung zurückgestellt haben, meinen, dann sollten Sie die Auszahlung, die ja bereits erfolgen müßte, nochmals urgieren, bzw eine Antwort urgieren, warum dies nicht erfolgt ist. Es besteht die Möglichkeit, den Auszahlungsbetrag im Außerstreitverfahren überprüfen zu lassen bzw zu erwirken. Wenn Sie eine andere "Art" von Finanzierungsbeitrag meinen, ersuche ich Sie um genaueren Sachverhalt. Mit freundlichen Grüßen Alois Rosenberger
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, wir vermieten in einem Altbau (Errichtung 1910) 4 Wohnungen. Ein Mietverhältnis besteht seit Juli 1982. Im Mietvertrag wurde „nur“ der Mietzins inkl. Betriebskosten ausgewiesen, eine Wertsicherungsklausel besteht nicht. Kann davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um Kategoriemiete A (Küche, WC, Bad, Heizung mittels Ofen) handelt und € 3,60 pro m2 zu tragen kommen? Und kann für einen Zubau (100 Jahre alter Balkon musste im Jahr 2010 abgerissen werden, in diesem Zuge wurde die Wohnung um 9m2 Wintergarten vergrößert) sodann der Richtwert verlangt werden? Herzlichen Dank!
23.06.2018
KommR Oliver Brichard, MSc
Für eine Kategorie A Einstufung fehlt die sogenannte zentrale Wärmeversorgung, Etagenheizung oder gleichwertiges. Ein Einzelofen ( Gaskonvektor oder feste Brennstoffe) ist nicht als solche zu werten. Der Ersatz einer verringerten Erhaltungsverpflichtung des Vermieters am Balkon, durch den Zubau eines Wintergartens ist m.E. als freiwillige Leistung des Vermieters anzusehen. Ob dafür ein zusätzlicher Mietzins mit dem Mieter vereinbarten werden kann unterliegt der Freiwilligkeit und kann nicht erzwungen werden. Eine solche Vereinbarung kann nach MRG §16(1)5 getroffen werden und ist als "angemessener Mietzins" zu bezeichnen. Diese Vereinbarung kann dann für die gesamte Wohnung aufgesetzt werden. Die Grundlage des Verrechnungsschlüssel für die Betriebskosten, müsste angepasst werden, da die Balkonfläche nicht zur Nutzfläche zu zählen ist, sehr wohl jedoch die Fläche des Wintergartens.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Richtwert oder nicht?
24.10.2017
KommR Erich Hauswirth
Da müssten wir schon genaue Angaben über den Mietgegenstand haben, um Ihnen diese Frage beantworten zu können!
KommR Erich Hauswirth
Mietrecht
Guten Tag! In meinem Mietvertrag ist die Klausel zu finden, dass das MRG auf mein Mietverhältnis keine Anwendung finde, weil das Haus ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde (blödsinnig, weil dies höchstens für Teilanwendung spricht). Tatsächlich ist im Grundbuch aber ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten des Landes Wien eingetragen. Auf der Website des Wohnfonds Wien wird das Haus als "Wohnheim" angeführt. Ich vermute daher, dass das Haus nach dem WWFSG als Wohnheim gefördert wurde. Wo kann ich mehr darüber herausfinden? Und welche Mietzinsbeschränkungen kämen diesfalls zur Anwendung? Ich habe nämlich einen sehr hohen Pauschalmietzins von 20€ pro m² (inkl. Strom) vereinbart.
17.09.2016
Mag. (FH) Doris Molnar
Heim-Mietverträge fallen nicht in den Anwendungsbereich des MRG (vergl. § 1 Abs 2 MRG).
Mag. (FH) Doris Molnar
Mietrecht
In unserer Wohnanlage (Eigentumswohnungen) hat ein Eigentümer seinen Wintergarten (z.T. unter dem Balkon der darüberliegenden Wohnung liegend) ohne vorherige Zustimmung der anderen Eigentümer wegen "Gefahr im Verzug" (Schimmel) sanieren lassen und sich sämtliche Kosten über den Titel der Erhaltungspflicht aus den Rücklagen refundieren lassen - auch das "Innenleben" des WG (Boden, Deckenisolierung, Decke, Beleuchtung, etc.). Ist der Begriff der "Außenhaut" hier wörtlich zu nehmen - dann würde alles, was im Wintergarten liegt, eigentlich nicht der Erhaltungspflicht unterliegen - oder muss die Gemeinschaft der Eigentümer auch für das "Innenleben" bzw. Teile davon aufkommen?
05.09.2016
Michael Pfeifer, MBA
Um Ihre Frage korrekt beantworten zu können müsste man den Wohnungseigentumsvertrag kennen. Prinzipiell ist bei Schimmelbildung Gefahr in Verzug. Eine sofortige Sanierung ist notwendig und muss von der Hausverwaltung umgehend eingeleitet werden.Zu Prüfen wäre auch ob der Wintergarten ordnungsgemäss hergestellt wurde und eine Genehmigung der Baubehörde vorliegt.
Michael Pfeifer, MBA
Mietrecht
Guten Tag. Ich habe einen Kleingarten im zweiten Bezirk in Eigentum und würde diesen gerne vermieten bzw. verpachten. Welcher Vertrag kommt dafür in Frage? Verpachtet man einen Kleingarten (es steht eine Holzhütte darauf) oder vermietet man diesen einfach? Der Mieter/Pächter soll diesen ja kleingärtnerisch nutzen können bzw. müssen. Soweit hier verpachten in Frage kommt, ist die Mindestpachtdauer von 10 Jahren auch hier anwendbar? Vielen Dank. Thomas
20.04.2016
KommR Oliver Brichard, MSc
Vermutlich wird hier ein schlichter Mietvertrag, wenn gewünscht auch befristet möglich sein. Zu vereinbaren ist auch in wie weit eine etwaige Erhaltungspflicht der Gartenhütte und der Bepflanzung im Garten den Mieter bzw. den Vermieter zukommen soll.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Der Vermieter weigert sich Kaution zurückzuzahlen. Möchte eine Nachzahlung für BK und VPI Erhöhungen. Wir wurden über derartige Erhöhungen nie in Kenntnis gesetzt, noch haben wir jemals eine BK-Abrechnung gesehen oder erhalten. VPI Erhöhungen verrechnet er uns für jedes Jahr. Beträge stehen einfach aufgelistet auf einem A4 Blatt ohne genaueren Angaben.
30.03.2016
KommR Oliver Brichard, MSc
Vermutlich bezieht sich ihre Frage darauf, ob der Vermieter diese Forderungen zu Recht stellt. Dabei sind weiterführende Informationen ,insbesonders ob das Mietobjekt unter die Vorschriften des Mietrechtsgesetztes fällt notwendig. Dort wäre eine rückwirkende Verrechnung von vergangenen Wetsicherungschritten nicht möglich. Eine Kaution dient zur Absicherung der Rechte des Vermieters und kann bei nicht ordnungsgemäßer Rückstellung des Mietobjektes einbehalten werden. In wie weit der Rückbehalt rechtmäßig ist, muss im Detail geklärt werden. Eine Betriebskostennachverrechnung ist gesetzlich vorgesehen, wenn die Acontovorschreibung nicht ausreichend kalkuliert wurde und trifft den Mieter, der bei Legung der Abrechnung Mieter der Wohnung ist. Eine jährliche Wertsicherungsanpassung ist rechtlich durchaus möglich, wenn nicht andere zwingende Mietzinsvorschriften dadurch verletzt werden.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Zwei von Drei Wohnungseigentümern wollen die Außenfassade und die Einfahrt pflastern, fallen dann die anteiligen Kosten auf die alle Wohnungseigentümer, obwohl es keine Zustimmung aller Wohnungseigentümer gab?
29.01.2016
Michael Klinger, B.A.
Über die Erhaltung hinausgehende bauliche Veränderungen, entscheidet grundsätzlich die Mehrheit der Wohnungseigentümer mittels Mehrheitsbeschluss. Allerdings kann jeder der Überstimmten mit einem gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richtenden Antrag die gerichtliche Aufhebung des Mehrheitsbeschlusses verlangen.
Michael Klinger, B.A.
Mietrecht
Ich habe bei Ihnen im Mietrechtseminar gehört, dass bei einer Wohnung in einem Haus, welches nach dem WFG1968 errichtet (oder saniert) wurde, IMMER Vollanwendung des MRG angewendet werden muss, unabhängig davon ob das Darlehen zurückgezahlt wurde oder nicht. Da dies in der Diskussion mit Vermietern, Hausverwaltern und Maklern oft ein Diskussionspunkt ist, hätte ich gerne gewusst, worauf Sie diese Behauptung stützen. Im WFG 68, §32(6) steht, dass während der Tilgungszeit §16 und §16a des MRG nicht anzuwenden ist. Das bedeutet, nach Rückzahlung schon?? Oder nicht?
15.09.2015
Michael Klinger, B.A.
Sofern der Mietgegenstand aufgrund des Wohnbauförderungsgesetzes - § 32 Abs. 1 WFG 1968 - gefördert errichtet wurde, fällt dieser grundsätzlich in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. vgl. hiezu RS0108989: "Die Mietzinsbildungsvorschrift des § 32 Abs. 1 WFG 1968 verweist grundsätzlich auf die Bestimmungen des MG, was zufolge der Transformationsklausel des § 58 Abs. 4 MRG nunmehr als Verweisung auf das MRG zu verstehen ist. Da es sich hiebei um eine dynamische Verweisung handelt, ist die jeweils geltende Fassung des MRG heranzuziehen." ebenso: 5 Ob 486/97z u. 5 Ob 312/98p
Michael Klinger, B.A.
Mietrecht
Vielen Dank, ich konnte mittels Internet und Anruf die Adresse herausfinden und habe per Einschreiben und Rückschein gekündigt. Meine Mietwohnung weißt den Mangel auf, ( seit Monaten) dass im Badezimmer ( ohne Fenster) ein erheblicher Gestank besteht und die Toilette nicht am Boden verschraubt ist. Der Vermieter weiß von dem Mangel ( mehrfach drauf hingewiesen), reagiert aber nicht adäquat oder gar nicht auf meine Anfragen zur Behebung. Nun meine Frage: Hätte ich aus diesem Grund ggf. ein Sonderkündigungsrecht? Ich kann nicht nachweisen ob der Gestank gesundheitsschädlich ist ( ist davon auszugehen, schließlich können es nur Bakterien oder Pilze/Schimmel sein), er ist allerdings eine Belästigung in der ganzen Wohnung. Wie würde ich vorgehen? Bzw. könnte ich für den Rest der Vertragslaufzeit die Miete kürzen ( wie gesagt, es erfolgten schon mehrere Aufforderungen). Weitere Frage, hat jeder Mieter ein Vorschlagsrecht für einen Nachmieter oder muss das im Mietvertrag aufgeführt sein? Gibt es eine bestimmte Anzahl an Nachmietern die vorgestellt werden müssen und dann ist man nicht weiter verpflichtet welche vorzustellen, wie es in Deutschland ist? Vielen Dank
01.08.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Grundsätzlich dürfte Ihnen ein Mietzinsminderungsrecht zustehen, da sie im vereinbarten Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt sind. Über die Höhe dieser Mietzinsminderung lässt sich trefflich streiten. Hier kann ich Ihnen online keinen Rat erteilen, da eine Einschätzung vor Ort wichtig ist. Der Umfang der Mietzinsminderung sollte die tatsächlich mögliche bzw. beeinträchtigen Nutzbarkeit widerspiegeln. Betreffend der Kündigungsmöglichkeiten müsste der Vertrag und die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes geprüft werden. Ein Weitergabe oder Präsentationsrecht besteht nur wenn ein solches auch vereinbart wurde und nicht per se.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Ich wohne in einer Mietwohnung und möchte gern kündigen. Leider fehlt im Mietvertrag die Hausnummer der Vermieterin, deshalb kann ich kein Einschreiben schicken. Für mich ist der Bruder der Vermieterin zuständig, deshalb habe ich ihn darum gebeten mir diese mitzuteilen. Ich habe schon vor eine Woche eine Email geschrieben und um Beseitigung von Mängeln gebeten, darauf keine Reaktion, was schon mehrfach der Fall war, deshalb auch die Kündigung. Jetzt Nachfrage nach Hausnummer per Whatsapp, wurde nachweislich gelesen, keine Antwort. Dadurch ist ggf. fristgerechte Kündigung nicht möglich, da Vermieterin in Italien. Wie gehe ich vor?
27.07.2015
Mag. Alois Rosenberger
Wenn ihr Bruder sich gegenüber Ihnen als "zuständig" ausgewiesen hat, dann können Sie versuchen eine Kündigung dem Bruder zuzustellen. Eine weitere Möglichkeit wäre, über das öffentliche einsehbare Grundbuch eine Adresse der Vermieterin herauszufinden, ebenso besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Meldeabfrage zu versuchen. In Ihrem Fall empfehle ich eine gerichtliche Kündigung und anwaltliche Hilfe.
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Hallo, ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und möchte Außenrollos einbauen. Ich habe schon um die Erlaubnis angesucht. Die Genossenschaft hat mir den Einbau zwar erlaubt, aber in dem Brief muss ich unterzeichnen, dass ich keinen Kostenersatz gegenüber einem Nachmieter geltend machen darf. Ist das zulässig? Kann ich das Geld dafür nicht normalerweise wenn ich ausziehe nach Paragraph 10 Mietrechtsgesetz verlangen? Bitte um Hilfe! Danke für die Antwort, Heinrich.
01.06.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Sofern auf ihre Wohnung das Mietrechtsgesetz überhaupt anzuwenden ist, wäre die Außenrollo keine ablösefähige Investition gemäß Par. 10 MRG.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Hallo Ein Eigentümer eines Mitzinshauses welches dem MRG unterliegt möchte ein Lager/Geschäftlokal in eine Wohnung umbauen. Seine Frage ist unterliegt diese neue Wohnung dem MRG oder kann diese frei vermietet werden?
27.04.2015
Mag. Alois Rosenberger
Grundsätzlich unterliegt der Mietgegenstand, gleich ob Wohnung oder Geschäftslokal im "Altmiethaus" dem MRG. Auch bei Umbau eines Geschäftslokales in eine Wohnung. Die Vermietung wird nur nach dem Richtwertmietzins möglich sein, es sei denn, die Wohnung wird größer als 130 m², dann kommt der angemessene Mietzins zur Anwendung.
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
In unserem Mietshaus kam es im Zuge von Fassadenarbeiten zum Anzapfen einer Steckdose, die am Allgemeinzähler des Hauses hängt. Der Stromverbrauch in diesem Jahr war um ca. 100% höher als in den vorherigen Jahren. Jetzt stellt sich die Frage, ob dieser Strom als BK auf die Mieter überwälzt werden darf. Oder ob nicht der Vermieter diese Kosten als Erhaltungskosten der HMZ-Reserve anlasten müsste. Und wie wir nun diesen Anteil herausrechnen sollen.
03.03.2015
Michael Klinger, B.A.
Die Kosten für die entsprechende Beleuchtung der allgemein zugänglichen Teile des Hauses gelten u.a. als Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG). Kosten der Erhaltung im Sinne des § 3 MRG sind vom Vermieter zu tragen.
Michael Klinger, B.A.
Mietrecht
Ich habe eine sanierte 50 m2 Wohnung (2. Stock; WC und Bad im Inneren; Etagenheizung) in 1070 Wien gekauft. Die Wohnung befindet sich in einem Gebäude aus dem Jahr 1880. Welcher Mietzins (zzgl. BKs) darf ich verlangen? Geht es in diesem Fall um Kategoriemietzins oder Richtwertmietzins?
16.02.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Dabei ist ein Richtwertmeitzins zu berrechnen. Die exakte Höhe kann nur mit Kenntnis der Wohnung und des Hauses errechnet werden.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Welcher Mietzins (zzgl Betriebskosten) darf ich bei einer sanierten 50 m2 Wohnung (WC und Bad im Inneren) im Gebäude aus dem Jahr 1880 verlangen? Geht es in diesem Fall um eine Kategoriemiete oder Richtwertmiete?
16.02.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Grundsätzlich ist hier ein Richtwertmietzins zu berrechnen. DIe exakte Höhe kann nur nach einer Besichtigung der Wohnung und des Objektes festgestellt werden.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Kann der Vermieter vom Mieter nach der Rückgabe der Wohnung die Kosten für eine unterlassene Thermenwartung verlangen? Ändert sich etwas am Sachverhalt, wenn es sich um einen alten Mietvertrag handelt und die Therme vom Mieter getauscht wurde? Vielen Dank
02.02.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Eine solche Forderung kann aus einer vertraglichen Vereinbarung oder einem kausalen Zusammenhang zu einem erlittenen Schaden am Eigentum des Eigentümers entstehen. Wenn der Mieter die Therme getauscht hat besteht möglicherweise ein Investitionskostenersatzanspruch des Mieters an den Vermieter.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Meine Vermieterin - sie besitzt nur eine Wohnung - hat mich wegen Eigenbedarf (ihr Sohn hat Arbeit in Wien bekommen und hier keine Wohnung) gekündigt. Ok, nachvollziehbar. Nun gibt es aber gleichzeitig von ihr ein Angebot, die Wohnung zu kaufen. Kollidiert das nicht mit dem Argument des Eigenbedarfs? Oder könnte sie argumentieren, dass sie mit dem Erlös dieser Wohnung eine andere für ihren Sohn kaufen könnte? Eigenbedarf: Wie lange nach der Kündigung muss dieser wahrgenommen werden? Kann die Wohnung z. B. nach einem halben Jahr Bewohnen durch den Sohn verkauft werden oder stellt dies dann eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung dar? Vielen Dank und beste Grüße Ilse Pipp
27.01.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Eine Eigenbedarfskündigung ist immer einzelfallbezogen zu prüfen. Die Judikatur wäre dabei zu überprüfen, ob es dazu bereits ähnlich gelagerte Fälle gibt. Es ist nicht vorherzusagen, wie ein Gericht diesen Fall und ein etwaiges Verkaufsangebote beurteilt. Ich würde das Angebot für die Prüfung der Eigenbedarfskündigung nicht berücksichtigen. Ob die Eigentümerin nach einer rechtskräftigen Kündigung die Wohnung dann verkauft oder nicht hat für die Kündigung keine Relevanz.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Wie ich schon in meiner ersten Anfrage geschrieben habe, ist eine Vermietung von Seiten der Wohnbauförderung möglich ( wenn man nachweislich für eine bestimmte Zeit im Ausland studiert bzw.arbeitet). Aber abgesehen davon,was macht man wenn die Mindestdauer 3 Jahre ist, das Stipendium aber nur 6 Monate dauert? Da wird über eine Leerstandsabgabe diskutiert und dann gibt es solche gesetzlichen Regelungen.Es muss doch eine Möglichkeit geben, wenn 2 Menschen einverstanden sind, dass das Mietverhältnis 6 Monate dauert das auch gesetzlich zu regeln.
21.01.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Leider gibt der Gesetzgeber dafür keine Möglichkeit der rechtswirksamen Vereinbarung. Er geht davon aus, dass der Mieter unter Druck steht und nicht den gleichen WIssenstand wie der Vermieter hat, wodurch er besonderen Schutzbedarf hat. Die Leerstandsdebatte gibt es seit Jahren immer wieder. Auf Grund der geringen Leerstandsquote, die sich überwiegend aus der normalen Bewirtschaftung ergibt ( Sanierungszeiten, tatsächlich unbrauchbare Bereiche, ...) wurde eine Besteuerung bis dato, richtigerweise, nie umgesetzt.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Mein Sohn besitzt eine ( geförderte) Eigentumswohnung.Er macht jetzt ein Erasmus semester im Ausland und möchte die Wohnung für 6 Monate vermieten. Von der Wohnbauförderung her gibt es kein Problem, aber soviel ich weiß, ist die kürzeste Dauer eines Mietvertrages 3 Jahre.Was macht man in so einem Fall?
18.01.2015
Michael Pfeifer, MBA
Die Problematik liegt in der Tatsache, das die Wohnung gefördert wurde. In den Förderungsbestimmungen ist zu überprüfen, ob eine Vermietung überhaupt möglich wäre. Des weiteren muss man davon ausgehen, dass die Wohnung dem MRG unterliegt. Damit wäre die Mindestmietdauer drei Jahre.
Michael Pfeifer, MBA
Mietrecht
Ich würde gerne einen Parkettboden in meine Mietwohnung verlegen. Muss ich das dem Vermieter anzeigen bzw. kann ich von ihm zumindest einen Teil der Kosten verlangen?
16.01.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Wenn es sich dabei nur um eine "Verschönerung" oder Veränderung eines bestehenden brauchbaren Bodenbelags handelt, brauchen sie keine Bewilligung des Vermieters einholen und bekommen keinen Investitionsersatz. Wichtig ist jedoch die fachgerechte Verlegung und ein fremdübliches Aussehen. Sollte der Bodenaufbau verändert werden (Höhe) kann das zu notwendigen Veränderungen an den Türen oder anderen Gebäudeteilen führen. Eine Abstimmung mit dem Eigentümer ist hier zu empfehlen.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung, bei welcher ich laut Vertrag den angemessenen Mietzins zahle. Wie kann ich herausfinden, ob meine Miete tatsächlich angemessen ist?
16.01.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
wenn die Wohnung in Wien liegt, können sie einen Antrag bei der Schlichtungsstelle auf Überprüfung des Mietzinses stellen. In diesem Verfahren wird ein Gutachten des Amtssachverständigen eingeholt.Wenn Sie das Ergebnis dieses Verfahrens nicht zufriedenstellt, bleibt ihnen danach auch die Möglichkeit ein Gerichtsverfahren zu eröffnen. Dort wird ein Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen beauftragt. Die Ergebnisse der beiden Gutachten weichen in den meisten Fällen von einander ab.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Was sind "sonstige" Betriebskosten?
08.01.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Für den Begriff "sonstige Betriebskosten" besteht keine Definition. Üblicherweise werden unter dem Titel Betriebskosten, die Kosten angeführt, die im §21ff Mietrechtsgesetz normiert und taxativ aufgezählt sind. Diese gelten jedoch nur im Vollanwendungsbereich des Gesetzes.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettomietzins?
08.01.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Der Bruttomietzins enthällt neben dem sogenannten Nettomietzins auch die Betriebskosten, etwaige Heizkosten und andere ( soweit zulässig) verrechenbaren Bewirtschaftungskosten und die Umsatzsteuer.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Wie hoch betragen die Kosten der Vergebührung eines unbefristeten Mietvertrages mit einer monatlichen Bruttomiete von 650 Euro?
08.01.2015
KommR Oliver Brichard, MSc
Grundsätzlich 1% eines dreifachen Jahresbruttomietzinses wobei alle Leistungen berücksichtigt werden müssen, z.B. bei einer gültigen Ausmalverpflichtung wären auch die Kosten dem Entgelt hinzuzurechnen
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Ich bin Hausverwalter.Ich saniere ein altes Miethaus (Vollanwendungsbereich des MRG) ohne Förderungsmittel. Es gibt hier einige Wohnungen der kategorie D. Einem Mieter mit einer Kat. D Wohnung (ohne WC im Inneren ) habe ich angeboten dass ich die Wohnung auf meine Kosten auch mitsaniere ( die Kategorie auf A anheben) mit der Bedingung dass es eine höhere Miete vereinbart wird. Eine viel günstigere Miete als Richtwert A habe ich dem Mieter angeboten. Der Mieter hat das aber nicht zugestimmt. Die Wohnung wird nun nicht saniert. Der Mieter blei Aber: Nun muß ich im Zuge der Sanierung des Hauses die WC-Stränge (die Gang-WC`s werden entfernt) im Stiegenhaus entfernen und werde dem Mieter ein anderes Gang-WC im Haus anbieten. Der Mieter besteht aber auf sein immer benütztes Gang-WC und will das nicht annehmen. Er besteht auf sein immer benütztes und zwar alleinbenütztes Gang-WC. Das ist technisch aufwendig und kostet viel Geld. Kann ich dem Mieter ein anderes ordentliches Gang-WC irgendwo im Haus und vielleicht gemeinsam mit einem anderem Kat-D-Wohnungsmieter anbieten oder muss ich das Gang-WC, welches er immer benützt hat wieder zur Verfügung stellen. Im Mietvertrag wurde dem Mieter kein bestimmtes Gang-WC auch nicht die alleinige Benützung dieses Gang-WC`s zugesprochen worden. Wie kann ich in diesem Fall verfahren? Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen.
19.11.2014
Michael Klinger, B.A.
Sofern keine einvernehmliche Lösung zustande kommt, bleibt es aus meiner Sicht gegebenenfalls dem Gericht vorbehalten, im konkreten Einzelfall u.a. zu entscheiden, inwieweit der Eingriff in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Miethauses notwendig oder zweckmäßig bzw. bei Durchführung von Verbesserungen in einem anderen Mietgegenstand darüberhinaus auch bei billiger Abwägung aller Interessen zumutbar ist.
Michael Klinger, B.A.
Mietrecht
Folgefrage zu meiner ersten Frage: Danke, aber ich habe eben in meinem Mietvertrag nachgelesen - nirgendwo steht, dass die Zustimmung auf Lebenszeit oder Mietdauer erfolgen muss. Bei allen sonstigen Zustimmungen (Einzugsermächtigungen etc) ist es doch möglich diese Zustimmung per Widerruf zu stoppen. Warum soll das in diesem Fal nicht auch möglich sein? Ganz besonders auch, weil ich eigentlich bei Mietvertragsabschluss gar keinen Kopf hatte, das Kreuzerl im Vertrag schon gesetzt war und ich ja das Haus noch gar nicht kennen konnte, um beurteilen zu können, ob eine dieser Zusatzversicherungen tatsächlich notwendig ist.
14.07.2014
Mag. Alois Rosenberger
Wie gesagt bzw geschrieben, bin ich weiter der Meinung, dass Verträge nicht einseitig verändert werden können, dies gilt auch für andere Vertragspunkte, so kann ja auch der Vermieter zB die Mietdauer nicht einseitig verändern. Das Nichtlesen eines Vertrages befreit meiner Ansicht nach nicht von der eingegangenen Verpflichtung. Das teilweise nicht Durchlesen eines Vertrages kann doch nicht zur einseitigen Aufhebung bestimmter Vertragsbestandteile führen. Nach wie vor empfehlen wir, mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung in Kontakt zu treten.
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Folgefrage zum User Boyi: Warum sollte man zur Schlichtungsstelle? Diese kann ja die ggf in alten Mietverträgen gegebenen Zustimmungen, die ja teils wg Transparenzgebot ohnehin unwirksam sind, nicht widerrufen. Widerrufen können ja nur die Mieter selbst. Oder ist Ihre Antwort so zu verstehen, dass man NICHT widerrufen kann und gerade deswegen zur Schlichtungsstelle gehen muss? Können nicht die Hauptmieter selber eine Widerrufserklärung an die Hausverwaltung bzw Hausinhabugn abgeben? Wozu sollte da die Schlichtungsstelle nützlich sein? Dachte immer, es wird dort lediglich die Angemessenheit überprüft.
05.07.2014
Mag. Alois Rosenberger
Ist die Zustimmung im Mietvertrag rechtsgültig vereinbart, so kann sie nicht einseitig widerrufen werden. Es gab auch in "alten" Mietverträgen die Möglichkeit der Zustimmung, die sind nicht automatisch ungültig. Die Schlichtungsstelle ist auch dazu berufen, die rechtsgültige Zustimmung zu prüfen.
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Beim Abschluss meines Mietvertrags vor einiger Zeit für ein Altbauobjekt (MRG Vollanwendung) musste ich diversen Zusatzversicherungen für das Haus (Diebstahl, Sturmschaden und Glasbruchversicherung) zustimmen. Das Kasterl war für mich schon angekreuzt. Ich hab das nicht so genau gelesen, ehrlich gesagt und da keine Kostn angeführt waren, dachte ich, das sei schon so ok. Die Kosten der Gebäudeversicherung sind jedoch jetzt unerwartet hoch, um nicht zu sagen enorm (ca 35% der gesamten Betriebskosten). Jetzt will ich meine Zustimmung zumindest zu diesen -meines Erachtens gar nicht notwendigen - Zusatzversicherungen wieder zurückziehen, also einen Widerruf machen. Ist das möglich? Wie mache ich das am besten? Kann dadurch mein Mietvertrag ungültig werden?
28.06.2014
KommR Oliver Brichard, MSc
Um eine Kostenreduzierung der vermeintlich überhöhten Versicherungsprämien zu erzielen, können diese im Rahmen eines Schlichtungstellenverfahrens zur Überprüfung der Betriebskosten evaluiert werden. Dieser Antrag ist formfrei in der Muthgasse 62 zu stellen. Der Mietvertrag wird durch eine solche Überprüfung nicht ungültig.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Ich wohne seit 2003 in einer Mietwohnung, deren Mietvertrag jeweils auf drei Jahre befristet ist und dann immer entsprechend verlängert wird. Kommenden Dezember steht wieder eine Verlängerung an. Meine Hausverwaltung betont bei der Vertragsunterzeichnung immer, dass ich im ersten Jahr des dreijährigen Mietvertrages nicht kündigen darf. Ist das korrekt? Im Mietvertrag steht nichts dergleichen.
25.06.2014
Mag. Alois Rosenberger
Eine Bindung gibt es nur für das erste Jahr ab Abschluß bzw Verlängerung des Mietverhältnisses. Wenn im Mietvertrag kein Kündigungsverzicht vereinbart wurde, und die Verlängerungen rechtsgültig sind, können Sie die Wohnung nach dem jeweiligen Jahr jederzeit unter Einhaltung der im Mietvertrag angegebenen Kündigungsfrist, üblicherweise 1 oder 3 Monate kündigen.
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Darf eine genossenschaft ihre Zustimmung zur verbesserung (sanitäre Anlagen), die nach MRG 9 abs.1Z1 durchgeführt werden, an die wiederherstellung des ursprünglichen Zustands binden? kann sie den ersatzanspruch innerhalb des Abschreibungsdauer bei auszug verweigern?
23.06.2014
Mag. Alois Rosenberger
Diese Frage kann ich nicht treffsicher beantworten, da ich die einschlägigen Bestimmungen des WGG nicht kenne.
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Das verwundert insofern als bei freier Willensvereinbarung in einem Haus mit 25 Parteien dann ja jeder Mieter - theoretisch betrachtet - unterschiedlich abgerechnet werden müsste/könnte. Würde das nicht die Hausverwaltungen bei weitem überfordern? Wäre es denn nicht auch aus der Warte der Hausverwalter wünschenswert, wenn bei Anwendung der Jahrespauschalabrechnung (mit Pauschalraten als Vorschreibung) zwingend die JPAR gem MRG anzuwenden ist und nicht in jeden MV nachgebohrt werden muss, ob nicht eine in gewissen Punkten vom MRG abweichende JPAR mit einzelnen Mietern vereinbart wurde? Wenn nichts weiter in den MV zur JPAR vereinbart steht, ist es dann unrichtig davon auszugehen, dass das gesamte (!) System der JPAR gem MRG anzuwenden ist? Das ist jetzt keine rechtliche Frage, weil ja Gerichte (Richter) und Anwälte dazu auch kein sicheres Wissen (zumindest in unserem Fall) hervorgebracht haben. Daher auch meine Fragen für dieses Spezialforum. Wären sie nicht als Verwalter an der Beseitigung solcher "Intransparenzbereiche" besonders interessiert? Wie wird abgerechnet, wenn seit 7J Unklarheit betreffend die Rechtsgrundlage (MRG oder Teilausnahme) herrscht?
22.06.2014
Mag. Alois Rosenberger
Ich kann leider nicht die Vorfrage sehen, möchte Ihnen aber recht geben. Ich persönlich habe ein grundsätzliches Interesse an transparenten und anwendbaren Regeln. Es entspricht aber meiner Erfahrung, dass Verträge in solchen Fällen hinsichtlich Abrechnungsmodalitäten nicht korrespondieren und damit zu viel Unbill führen. Die Arbeit ist für eine Hausverwaltung dann sehr umfangreich und sollte honoriert werden. Dem Umkehrschluss, dass dann quasi das MRG und die Regeln über die Jahrespauschalabrechnung zur Anwendung kommen, stimme ich nicht zu, da definitv laut Ihren Ausführungen die Anwendbarkeit des MRG strittig ist.
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Darf ich vom Mieter für einen Aufzug, der nachträglich in einem Altbau eingebaut wurde und (Vollanwendung mrg) nur mittels Schlüssel (keine gemeinschaftsanlage) bedienbar ist, ein angemessenes nutzungsentgelt verlangen?
14.06.2014
KommR Oliver Brichard, MSc
Wenn er mit Ihnen eine Vereinbarung über die Nutzung trifft, sprich einverstanden ist, ist das möglich.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
danke schön. Tatsächlich ist strittig, ob das MRG für unser Haus gilt. Bisher wurde das von Gerichten einmal mit ja , dann wieder mit nein beantwortet, zuletzt von der MA 50 wieder mit ja. Wir kennen uns einfach nicht mehr aus. Daher auch die Frage, was gilt, wenn das MRG nicht zur Anwendung kommt, und in den Mietverträgen keinerlei Vereinbarung zum Modus der Vorschreibung / Ermittlung der Pauschalraten/Vorschreibungen zu finden ist. Gilt denn dann nicht wieder der zitierte 21 (3) MRG - mangels spezfisicher Regelung durch das ABGB? Oder ist das dann eine "Grauzone" oder darf dann der Vermieter auch gänzlich willkürlich Vorschreibungsposten gestalten? Das wäre der zweite Teil der Frage gewesen. Vielen Dank im Voraus.
05.06.2014
KommR Oliver Brichard, MSc
In ihrem Fall stösst unsere Service an seine Grenzen, da wir eine konkrete Rechtberatung nicht anbieten. Sollte der Vertrag nicht den Regelwerk des MRG unterliegen, hängt es vom damaligen Willen der Vertragsparteien ab. Da sie nichts im Vertrag geregelt haben, wird das wohl im Wege der Einvernahme oder einvernehmlich herauszufinden bleiben.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Ich habe vor einem Jahr ein Lokal in einem Altbau von einer Privatperson angemietet (10 Jahres Vertrag mit ev. Verlängerungsmöglichkeit; die Miete liegt bei ca. € 18,- / m²). Der Eigentümer befindet sich anscheinend im Ausland. Bei seiner bevollmächtigten Vertretungsperson (ist seine Schwester) habe ich bereits bei Mietbeginn ettliche Mängel beanstandet (Objektgröße ist kleiner als im Mietvertrag, Außen-Fenster und Türen sind desolat, Wände sind Nass, die Toilette ist funktionstüchtig, der Raum allerdings eine Katastrophe ...). Im Mietvertrag steht, daß sich das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Mir wurde zugesagt, daß sich der Eigentümer mit mir in Verbindung setzen wird. Bis heute ist niemand gekommen. Was kann ich tun?
03.06.2014
Michael Pfeifer, MBA
Um Ihnen hier eine eindeutige Antwort geben zu können, müssten mir sämtliche Unterlagen bekannt sein. Der Mietvertrag, der als Grundlage des Rechtsgeschäftes dient, sollte hier zuerst durchgesehen werden. Ein Übergabeprotokoll hält den Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Übernahme fest. In diesem sollten alle Mängel aufgeführt sein und auch von wem und zu welchen Zeitpunkt diese zu beheben sind. Wenn Sie den Vertrag über einen Makler abgeschlossen hätten, gebe es, was diese Beanstandungen betrifft, Hilfe und Unterstützung bei der weiteren Abwicklung Ihrer Probleme.
Michael Pfeifer, MBA
Mietrecht
Richtwert oder freier Mietzins? Wie hoch darf die Miete sein in einem ca. 500 Jahre altem Haus mit mindestens 4 Objekten -) bei einer Wohnung -) bei einem Geschäftslokal
03.06.2014
Michael Pfeifer, MBA
Bei einer Wohnung prinzipiell lt. §1 MRG Richtwert, bei einem Geschäftslokal angemessener Mietzins lt. §1 MRG. Umfassender kann die Antwort nur bei einer genaueren Betrachtung des Objektes sein.Z. B. ist auch die Grösse des Objektes entscheidend.
Michael Pfeifer, MBA
Mietrecht
Im Jahr 2012 wurden Personenliftkosten von ca 9.300€ pa (netto) an die Mieter weiterverrechnet. Durch einen Wechsel der Liftfirma kam es 2013 jedoch zu einer starken Senkung der Ausgaben auf 2.600€ pa (netto). Die Abrechnung darüber wurde im Mai 2014 gelegt. Eine Absenkung auf 700€ pm wurde vorgenommen. Ich hab jedoch gelesen, dass immer der Vorjahreswert + max 10% zur Vorschreibung herangezogen werden darf. In diesem Fall wären dann ja nur 2.600x1.1=2.860, und pro Monat 238€ (und nicht 700€) vorzuschreiben. Was ist nun richtig? Kann die Vorschreibung jederzeit willkürlich, also ohne Berücksichtigung des Vorjahreswertes geschehen? In den Mietverträgen steht nichts über den Modus der Abrechnungen und Ermittlung der Pauschalraten.
03.06.2014
KommR Oliver Brichard, MSc
Im Rahmen der Jahrespauschalabrechnung kann der Vermieter vom Gesamtbetrag der Betriebskosten des vorangegangenen Jahres 12 gleichbeleibende Acontobeträge vorschreiben, die maximal um 10% überschritten werden dürfen. Die Regelungen finden sich im §21(3) MRG und sind im Vollanwendungsbereich des MRG im Sinne der Regelungen des §1 anzuwenden. Sollten sich ihre Wohnung in einem "Gründerzeitgebäude" befinden, dann sind diese Regelungen zwingend anzuwenden. Bei späteren Errichtungszeitpunkten kommt es auch auf Regelungen in den Mietverträgen an.
KommR Oliver Brichard, MSc
Mietrecht
Muss ich nach Ende des Mietvertrages die Wände neu ausmalen?
28.05.2014
Mag. Alois Rosenberger
Sollten Sie die Wohnung über das ortsübliche Ausmaß genutzt haben, die Wände sind zB rot, schwarz, stark verschmutzt,aber auch wenn die Wände viele Bohrlöcher aufweisen, so wird der Vermieter von Ihnen das Ausmalen verlangen können. Bitte beachten Sie, dass es auch weiterhin rechtsgültige Vereinbarungen gibt, in welchen der Vermieter das Ausmalen der Wohnung bei Rückstellung vereinbart hat. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich: unterliegt die Wohnung dem Mietrechtsgesetz und wird diese im einwandfreien, lediglich mit kleinen Schönheitsfehlern behafteten Zustand zurückgegeben, wird der Vermieter das Ausmalen nicht verlangen können. mfG Alois Rosenberger
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Meine Therme ist defekt und muss ausgetauscht werden. Muss ich die neue Therme bezahlen?
27.05.2014
Mag. Alois Rosenberger
Unter der Voraussetzung, dass Ihr Mietvertrag dem Mietrechtsgesetz unterliegt, ist es leider so, dass es derzeit keine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt. Das unerfreuliche Ergebnis ist, dass weder Sie noch der Vermieter den Tausch der Therme bezahlen "müssen". Ich empfehle, den Vermieter/die Hausverwaltung zu kontaktieren und zu erfragen, wie Ihr Vertragspartner das Problem bearbeitet. Sollten Sie die Therme auf eigene Kosten ersetzen müssen, besteht bei Auszug grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der Kosten (abzügl Zeittangente) gemäß § 10 MRG. mfG A.R.
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Ich würde gerne eine Wohnung mieten, jedoch steht im Mietvertrag, dass bei Abschluss eine Provision in Höhe von 2 Bruttomonatsmieten zu zahlen ist. Ist das zu hoch?
26.05.2014
Michael Pfeifer, MBA
Laut der IMV (Immobilienmaklerverordnung (IMVO)) ,kann der Immobilienmakler eine Provision in der Höhe von 1Bruttomonatsmiete bei einer Befristung des Mietvertrages von 3 Jahren in Rechnung stellen. Bei einer Befristung von mehr als 3 Jahren sind 2 BMM zulässig.Diese Provision ist abzüglich der in der BMM enthaltenen Ust (meistens 10%),Ausnahme Umsatzsteuer befreite Objekte, zu berechen. Dazu kommen noch 20% Ust für die Honorarrechung des Maklers.
Michael Pfeifer, MBA
Mietrecht
Was ist ein Mezzanin?
15.05.2014
Michael Klinger, B.A.
Ein Halb- oder Zwischengeschoß in einem mehrstöckigen Gebäude wird als Mezzanin bezeichnet.
Michael Klinger, B.A.
Mietrecht
Darf ich eine Mietwohnung auch als Architektenbüro nutzen, auch wenn diese für Wohnzwecke angemietet wurde?
14.05.2014
Mag. Alois Rosenberger
Ich setze voraus, dass der Mietgegenstand im Mietvertrag als Wohnung bezeichnet wurde und sich eben daraus der Wohnzweck ergibt. Sollte die gewünschte Nutzung nicht dem vereinbarten Zweck entsprechen, so empfehle ich, dies mit dem Vermieter zu besprechen, da ansonsten allenfalls ein Unterlassungsanspruch des Vermieters entstehen kann.
Mag. Alois Rosenberger
Mietrecht
Woraus besteht der Mietzins?
13.05.2014
Mag. Alois Rosenberger
Grundsätzlich besteht der Mietzins aus dem Entgelt für die Überlassung des Mietgegenstandes (Nettomietzins oder Hauptmietzins), aus den Betriebskosten (jene Kosten, welche für den Betrieb des Hauses erforderlich sind, etwa Reinigung, Müllentsorgung, Versicherung des gesamten Hauses, Wasserkosten etc.) sowie der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer beträgt für Mietobjekte, welche für Wohnzwecke genutzt werden derzeit 10 %.
Mag. Alois Rosenberger