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Mietrecht
Beim Abschluss meines Mietvertrags vor einiger Zeit für ein Altbauobjekt (MRG Vollanwendung) musste ich diversen Zusatzversicherungen für das Haus (Diebstahl, Sturmschaden und Glasbruchversicherung) zustimmen. Das Kasterl war für mich schon angekreuzt. Ich hab das nicht so genau gelesen, ehrlich gesagt und da keine Kostn angeführt waren, dachte ich, das sei schon so ok. Die Kosten der Gebäudeversicherung sind jedoch jetzt unerwartet hoch, um nicht zu sagen enorm (ca 35% der gesamten Betriebskosten). Jetzt will ich meine Zustimmung zumindest zu diesen -meines Erachtens gar nicht notwendigen - Zusatzversicherungen wieder zurückziehen, also einen Widerruf machen. Ist das möglich? Wie mache ich das am besten? Kann dadurch mein Mietvertrag ungültig werden?
Um eine Kostenreduzierung der vermeintlich überhöhten Versicherungsprämien zu erzielen, können diese im Rahmen eines Schlichtungstellenverfahrens zur Überprüfung der Betriebskosten evaluiert werden. Dieser Antrag ist formfrei in der Muthgasse 62 zu stellen. Der Mietvertrag wird durch eine solche Überprüfung nicht ungültig.
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc
28.06.2014