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Wohnungseigentumsrecht
Benötige ich eine Zustimmung der Wohnungseigentümer, bei Einbau eines Fensters in meiner Eigentumswohnung?
Eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses durch einzelne Wohnungseigentümer bedarf - sofern nichts anderes rechtswirksam vereinbart ist - grundsätzlich der Zustimmung aller Mit- und Wohnungseigentümer oder der Zustimmung des Gerichts.
Es antwortete Ihnen
Michael Klinger, B.A.
29.01.2016