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IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Danke für die Antwort! Die WNF des Wintergartens ist im Grundbuch eingetragen und dürfte wohl behördlich in Ordnung sein. Da keine Unterlagen über den - mittlerweile 19 Jahre alten - Wintergarten mehr existieren, ist auch die Frage, ob "fachgerecht" errichtet wurde, nicht mehr zu klären (das war auch eine Streitfrage bei der EIgentümerversammlung). Allerdings bleibt die wichtige Frage zu klären, ob das "Innenleben" des Wintergartens (Deckenverkleidung und Decke unter dem darüberliegenden Balkon, Deckenbeleuchtung, Boden, etc.) auch unter die Erhaltungspflicht fällt, da es sich dabei ja eigentlich nicht mehr um die direkte "Außenhaut" des Gebäudes handelt.


Soweit ich das verstehe ist der Wintergarten durch einen ernsten Gebäudeschaden beschädigt worden und besteht daher möglicherweise eine Schadenersatzpflicht der Gemeinschaft gegenüber dem geschädigten Wohnungseigentümer des Wintergartens. Ich darf jedoch darauf hinweisen, dass eine Beratung in dieser Sache den Informationsrahmen unserer Plattform sprengt. Eine Besichtigung eines Sachverständigen ist hier wohl anzuraten.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

08.09.2016