Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Danke für die Beantwortung der Frage. Meine konkrete Frage bezieht sich auf die Mietzinsobergrenze bei der Vermietung der Wohnung 15 Jahre nach dem Kauf. Ich habe gelesen, dass nach §15h die Vermietung der Wohnung für 15 Jahre in den Vollanwendungsbereich des MRG fällt. Was passiert danach? Gibt es eine Mietzinsobergrenze und wenn ja, welche. Vielen Dank.


§ 15h WGG ist erst seit 8/2019 in Geltung. Nach Ablauf von 15 Jahren kann daher frühestens 2034 sein. Aus heutiger Sicht ist nicht abschätzbar, welche mietrechtlichen Regelungen es zu diesem Zeitpunkt geben wird.

Mag. (FH) Doris Molnar

Es antwortete Ihnen

Mag. (FH) Doris Molnar

01.11.2022