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Wohnungseigentumsrecht

Danke für die vorherige Antwort!Es geht um eine Wohnung, die ich 2017 von einer Firma gekauft habe (diese hat sie davor von einer gemeinnützigen Genossenschaft gekauft). Ich habe damals den Marktwert bezahlt. War das korrekt oder zu teuer? Kann ich die Wohnung zum Marktwert weiterverkaufen? LG und danke für dieses kompetente Service!


Wenn es keine Beschränkungen im Grundbuch gibt, kann - bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt - die Wohnung zum Marktwert verkauft werden.

Mag. (FH) Doris Molnar

Es antwortete Ihnen

Mag. (FH) Doris Molnar

30.08.2022