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IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
Danke für die vorherige Antwort!Es geht um eine Wohnung, die ich 2017 von einer Firma gekauft habe (diese hat sie davor von einer gemeinnützigen Genossenschaft gekauft). Ich habe damals den Marktwert bezahlt. War das korrekt oder zu teuer? Kann ich die Wohnung zum Marktwert weiterverkaufen? LG und danke für dieses kompetente Service!
Wenn es keine Beschränkungen im Grundbuch gibt, kann - bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt - die Wohnung zum Marktwert verkauft werden.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
30.08.2022