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IMMY hat die Antwort.
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Mietrecht
danke schön. Tatsächlich ist strittig, ob das MRG für unser Haus gilt. Bisher wurde das von Gerichten einmal mit ja , dann wieder mit nein beantwortet, zuletzt von der MA 50 wieder mit ja. Wir kennen uns einfach nicht mehr aus. Daher auch die Frage, was gilt, wenn das MRG nicht zur Anwendung kommt, und in den Mietverträgen keinerlei Vereinbarung zum Modus der Vorschreibung / Ermittlung der Pauschalraten/Vorschreibungen zu finden ist. Gilt denn dann nicht wieder der zitierte 21 (3) MRG - mangels spezfisicher Regelung durch das ABGB? Oder ist das dann eine "Grauzone" oder darf dann der Vermieter auch gänzlich willkürlich Vorschreibungsposten gestalten? Das wäre der zweite Teil der Frage gewesen. Vielen Dank im Voraus.
In ihrem Fall stösst unsere Service an seine Grenzen, da wir eine konkrete Rechtberatung nicht anbieten. Sollte der Vertrag nicht den Regelwerk des MRG unterliegen, hängt es vom damaligen Willen der Vertragsparteien ab. Da sie nichts im Vertrag geregelt haben, wird das wohl im Wege der Einvernahme oder einvernehmlich herauszufinden bleiben.
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc
05.06.2014