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Mietrecht
Darf ein Mieter seine Wohnung untervermieten?
Wenn er dazu berechtigt ist, ja. Diese Regelung sollte sich im Mietvertrag finden. Ohne explizite Einräumung eines Untervermietrechtes ist der Mieter nur im untergeordneten Ausmaß berechtigt unterzuvermieten ( z.B. eines von mehreren Zimmern)
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc
17.07.2018