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Wohnungseigentumsrecht

Darf ein Wohnungseigentümer bei der Abstimmung durch die Eigentümergemeinschaft, ob in seiner Wohnung die Fenster repariert oder ausgetauscht werden sollen, mitstimmen?


Grundsätzlich darf jeder Miteigentümer bei einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft mitbestimmen. Ich vermute, ihre Frage bezieht sich auf eine Verpflichtung zur Abstimmung der Gemeinschaft, wenn Fenster repariert werden sollen. Sollte es sich dabei um reine Erhaltungsarbeiten handeln, ist die Gemeinschaft nicht verpflichtet eine Beschlussfassung durchzuführen. Die Notwendigkeit der Arbeiten müsste dabei jedenfalls gegeben sein. Die Gemeinschaft hat ja eine Verpflichtung alle Erhaltungsarbeiten durchzuführen und kann daher auch nicht mehrheitlich davon abgewichen werden.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

18.05.2016