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Mietrecht

Darf ich eine Mietwohnung auch als Architektenbüro nutzen, auch wenn diese für Wohnzwecke angemietet wurde?


Ich setze voraus, dass der Mietgegenstand im Mietvertrag als Wohnung bezeichnet wurde und sich eben daraus der Wohnzweck ergibt. Sollte die gewünschte Nutzung nicht dem vereinbarten Zweck entsprechen, so empfehle ich, dies mit dem Vermieter zu besprechen, da ansonsten allenfalls ein Unterlassungsanspruch des Vermieters entstehen kann.

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

14.05.2014