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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Darf man als Eigentümer einen Heizkörper (Zentralheizung) abmontieren? Im Kaufvertrag konnte ich diesbezüglich nichts finden.


Die Zentralheizung eines Hauses ist eine gemeinsam genutzte Anlage und steht im Eigentum aller Eigentümer. Eine einseitige Veränderung der Anlage könnte die Funktionalität beeinträchtigen. Ein Eingriff eines einzelnen Eigentümers in die Anlage durch Abmontage eines Heizkörpers ist nicht zulässig.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

17.07.2020