Wohnungseigentumsrecht
Darf man als Eigentümer einen Heizkörper (Zentralheizung) abmontieren? Im Kaufvertrag konnte ich diesbezüglich nichts finden.
Die Zentralheizung eines Hauses ist eine gemeinsam genutzte Anlage und steht im Eigentum aller Eigentümer. Eine einseitige Veränderung der Anlage könnte die Funktionalität beeinträchtigen. Ein Eingriff eines einzelnen Eigentümers in die Anlage durch Abmontage eines Heizkörpers ist nicht zulässig.

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KommR Oliver Brichard, MSc