Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Der Vermieter weigert sich Kaution zurückzuzahlen. Möchte eine Nachzahlung für BK und VPI Erhöhungen. Wir wurden über derartige Erhöhungen nie in Kenntnis gesetzt, noch haben wir jemals eine BK-Abrechnung gesehen oder erhalten. VPI Erhöhungen verrechnet er uns für jedes Jahr. Beträge stehen einfach aufgelistet auf einem A4 Blatt ohne genaueren Angaben.


Vermutlich bezieht sich ihre Frage darauf, ob der Vermieter diese Forderungen zu Recht stellt. Dabei sind weiterführende Informationen ,insbesonders ob das Mietobjekt unter die Vorschriften des Mietrechtsgesetztes fällt notwendig. Dort wäre eine rückwirkende Verrechnung von vergangenen Wetsicherungschritten nicht möglich. Eine Kaution dient zur Absicherung der Rechte des Vermieters und kann bei nicht ordnungsgemäßer Rückstellung des Mietobjektes einbehalten werden. In wie weit der Rückbehalt rechtmäßig ist, muss im Detail geklärt werden. Eine Betriebskostennachverrechnung ist gesetzlich vorgesehen, wenn die Acontovorschreibung nicht ausreichend kalkuliert wurde und trifft den Mieter, der bei Legung der Abrechnung Mieter der Wohnung ist. Eine jährliche Wertsicherungsanpassung ist rechtlich durchaus möglich, wenn nicht andere zwingende Mietzinsvorschriften dadurch verletzt werden.

KommR Oliver Brichard, MSc

Es antwortete Ihnen

KommR Oliver Brichard, MSc

30.03.2016