Wohnungseigentumsrecht
dfdsg Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Mutter hat mir Ihre Wohnung grundbücherlich überschrieben und hat jedoch ein Fruchtgenussrecht eintragen lassen. Nun wurde der Mietvertrag verlängert. Wer muss nun den MV unterschreiben? Ich als Eigentümer oder meiner Mutter als Fruchtgenussberechtigte? Vielen Dank!
Ihr Mutter als Fruchtgenußberechtigte muss die Verlängerung des Mietvertrages unterschreiben. Sie sind "lediglich" zivilrechtlicher Eigentümer der Wohnung, Ihre Mutter hat weiterhin das volle wirtschaftliche Verfügungsrecht für die Dauer des Fruchtgenusses.

Es antwortete Ihnen
Mag. Alois Rosenberger
10.03.2015