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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Dh weder beim (weiter)Verkauf noch bei Vermietung gelten bestimmungen des WGG (Verkaufspreis, Miethöhe)?


Eine Wohnung, die von einer GBV ohne Inanspruchnahme von Fördermittel im Wohnungseigentum errichtet wird, und die in ihrer erstmaligen Nutzung nicht in Miete vergeben wird, sondern gleich im Wohnungseigentum verkauft wird, fällt nicht unter die Anwendung der §§ 15b ff WGG. Es ist daher bei einer solchen Wohnung kein Vorkaufsrecht der GBV im Grundbuch einverleibt, in die Vermietung einer solchen Wohnung richtet sich nach § 1 Abs 4 MRG.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

19.09.2020