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Hausverwaltung

Die alte Hausverwaltung hat Reparaturen an den Heizkörpern nie über die Gemeinschaft abgerechnet, außer es betrag den allgemeinen Teil außerhalb der Wohnungen (Heizungsanlage). Die neue Hausverwaltung tut dies nun (aber nur, wo Sie sich auch gut stellen will). Wie bekomme ich es hin, dass die Reparaturkosten an den Heizkörpern in den Wohnungen wieder von den Eigentümern bezahlt werden und wie verhindere ich es, dass die Hausverwaltung solche Reparaturen im ersten Schritt überhaupt für die Vermieter/Mieter/Eigentümer beauftragt und die Gemeinschaft diese Kosten finanziere muss?


Üblicherweise wird in den Wohnungseigentumsverträgen eine Erhaltungspflicht der Wohnungseigentümer für die Heizkörper vereinbart. Sollte solches fehlen, so läge die Erhaltungspflicht eines Heizkörpers einer Hauszentralheizung bei der Gemeinschaft. Sollte Ihr Verwalter Erhaltungskosten einzelner Wohnungseigentümer durch die Gemeinschaft bezahlen, so wäre die Legung der Abrechnung abzuwarten und diese dann anzufechten. Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann die Abrechnung der Gemeinschaft, die seitens des Verwalter bis 30.6. des Folgejahres gelegt werden muss, bei Gericht anfechten. Es ist ein einfaches Verfahren, bei der sie keinen Anwalt brauchen. Sie können Rechtshilfe durch den Richter in Anspruch nehmen. Als Ergebnis bekommen sie dann ihren Anteil zurückerstattet. Der Verwalter wird dann vermutlich in Zukunft von einer solchen Vorgangsweise absehen.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

31.07.2019