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Mietrecht
Die Wohnung (unterliegt Vollanwendung MRG) ist seit 2008 befristet an einen Mieter vermietet. Der Mietvertrag war immer auf 3 Jahre befristet vermietet und wurde immer wieder verlängert bis August 2020 (also von Sept. 2008-Aug.2011, dann von Sept. 2011 bis Aug. 2014 und so weiter bis August 2020). Falls der Vermieter der Wohnung eine zu hohe Miete verlangt hat, für wieviele Jahre kann der Mieter in diesem Fall die überhöhte Miete rückverlangen? Für die letzten 3 Jahre oder für die letzten 10 Jahre?
Bei befristeten Verträgen endet die Frist in der ein etwaiger überhöhter Mietzins überprüft werden kann frühestens nach 6 Monaten nach Auflösung oder nach Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis; die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre
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KommR Oliver Brichard, MSc
24.01.2021