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Mietrecht

Die Wohnung (unterliegt Vollanwendung MRG) ist seit 2008 befristet an einen Mieter vermietet. Der Mietvertrag war immer auf 3 Jahre befristet vermietet und wurde immer wieder verlängert bis August 2020 (also von Sept. 2008-Aug.2011, dann von Sept. 2011 bis Aug. 2014 und so weiter bis August 2020). Falls der Vermieter der Wohnung eine zu hohe Miete verlangt hat, für wieviele Jahre kann der Mieter in diesem Fall die überhöhte Miete rückverlangen? Für die letzten 3 Jahre oder für die letzten 10 Jahre?


Bei sogenannten Kettenmietverträgen, kann der Mieter immer die zu hoch berechnete Miete für die letzten 10 Jahre zurück fordern.

KommR Erich Hauswirth

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KommR Erich Hauswirth

11.02.2021