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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Ein Mieter, der in seinem Vertrag mit der gemeinnützigen AG ein "eigentümerähnliches" Mietverhältnis auf 99 Jahre abgeschlossen hat, hat nun das Mietobjekt untervermietet. Das Mietobjekt wird als Büroräumlichkeit > 130 m2 genutzt. Welcher Mietzins darf hier gem. WGG verrechnet werden und welche BK dürfen an den (Unter)Mieter überwälzt werden?


Ob ein Mietobjekt, das den Bestimmungen des WGG unterliegt, untervermietet werden darf, ist im Hauptmietvertrag (Nutzungsvertrag) geregelt. Die Änderung des Nutzungszweckes von Wohnung auf Büro ist entweder im Hauptmietvertrag geregelt oder bedarf der Zustimmung des Vermieters (gemeinnützige Bauvereinigung) und zusätzlich bei aufrechter Förderung der Förderstelle. Bei Änderung des Nutzungszweckes von Wohnung auf Büro ändert sich der für den Mietzins anzuwendende Umsatzsteuersatz.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

14.05.2015