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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
Eine letze Frage noch dazu: das Ändert sich auch nicht beim mehrmaligen Verkauf der Wohnung? (Erster Verkauf GBV and privat, zweiter Verkauf privat an privat, siehe §20 (1) 3 bzw (6) ?)
Für die Vermietung einer von einer GBV errichteten Wohnung, die ohne zuvorige Vermietung im Wohnungseigentum verkauft wird, kommt § 1 Abs 4 MRG zur Anwendung, unabhängig davon, wie oft diese Wohnung in weiterer Folge veräußert wird. Ausschließlich für den Fall, dass eine solche Wohnung irgendwann von einer GBV im Wohnungseigentum erworben wird, sind für die Vermietung die Bestimmungen des WGG anzuwenden.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
22.09.2020