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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Maklerrecht

Fallen nach erfolgreichem Immobilienverkauf Steuern an?


Das hängt vom vorhergehenden Behaltezeitraum der VerkäuferIn ab. Grundsätzlich sind die Veräußerungserlöse zu versteuern. Bei Liegenschaften im Privatvermögen, die vor dem 31.2.2003 angeschafft wurden, fällt nur ein Betrag von 4,2% an, danach von derzeit 30%. Bei Eigenheimen ist der Erlös nicht zu versteuern.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

17.07.2018