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Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag, ich beabsichtige eine Eigentumswohnung zu kaufen, diese wurde 1974 durch einen gemeinnützigen Bauträger mit Förderungsmittel errichtet, ca.2 Jahre später wurden diese im Wohnungseigentum an die Mieter verkauft, ich kaufe von einem Eigentümer, der diese Wohnung in den 1990ern gekauft hat, die Förderung wurde zwischenzeitlich ausbezahlt. Könnten Sie mir sagen zu welchem Mietzins ich vermieten darf ? Ich danke herzlichst im Voraus.
Der Verkauf von als Mietwohnungen errichteten Wohnung an die Mieter war erstmalig für ca. 1992 fertiggestellte Wohnungen ein Thema, und da erst nach 10jähriger Mietdauer. Ich kann mir daher beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Angabe den Tatsachen entspricht. Vorstellbar für mich ist, dass die Wohnung bei Errichtung mit einem Kaufanwartschaftsvertrag verkauft wurde und der (meist kombinierte) Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag ca. 2 Jahre nach Bezug erstellt wurde. Wenn das auf diesen Fall zutrifft, so ist bei Vermietung der Eigentumswohnung nur das MRG zu beachten. Sowohl der Anwendungsbereich des MRG als auch die Mietzinsbildung bei Vermietung ist abhängig davon, welche Förderung ursprünglich bei Errichtung in Anspruch genommen wurde, auch wenn diese Förderung zwischenzeitlich ausbezahlt wurde. Der Rechtsanwalt, durch den Sie Ihren Mietvertrag erstellen lassen, kann an Hand der Unterlagen des WE-Hauses, die im Grundbuch ersichtlich sind, den richtigen Mietvertrag erstellen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
02.09.2021