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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Guten Tag! Ich bin interessiert an einer Wohnung, die von einer gemeinnützigen Genossenschaft verkauft wird. Soweit ich weiß, darf ich bei Vermietung dann nur den Richtwert verlange. Ist das die absolute Obergrenze? Wenn ich eine Küche einbaue und ein Parkplatz vorhanden ist, darf dann mehr verlangt werden? Vielen Dank! Liebe Grüße


Richtwert bei der Vermietung kommt nur dann zur Anwendung, wenn die von der gemeinnützigen Bauvereinigung errichtete Wohnung an den bisherigen Mieter verkauft wurde (Anbot nach 1.8.2019) und dieser dann als Wohnungseigentümer vermietet. Ob MRG Teilanwendung oder WGG in der Vermietung zur Anwendung kommt, kommt darauf an, ob die Wohnung ohne vorherige Inbestandgabe im Wohnungseigentum verkauft wird oder als gebrauchte betrandsfreie Wohnung.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

10.09.2021